Baron Schweinsberg geißelt die Mitläufer und Profiteure der herrschenden Justizkorruption

Am 25.1.2003 auf der Hauptversammlung des Bundesverbands zum Schutz vor Rechtsmissbrauch überreichte mir Baron Schweinsberg folgendes Schreiben:

Baron Schweinsberg - hessischer Landtag

Der Mut, mit dem der Baron an der einmal erkannten Wahrheit festhält, ist vorbildlich. Da ihm in geziemender Frist keine Antwort zuteil wurde, mahnte er den Präsidenten des hessischen Landtags so oft, bis dieser zurücktreten wollte.

Es geht hier nicht um Kleinigkeiten. Die Gewaltentrennung ist eine Grundlage des Rechtsstaats. Es geht auch nicht nur um den SPD-Abgeordneten Manfred Gönsch. Offenbar unterlaufen viele Richter die Gewaltentrennung. Das geht aus dem folgenden Brief der Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die Ausführungen der OLG-Präsidentin sind skandalös. Richter halten zwar anderen Gesetze vor. Doch stellen sie die eigenen Gesetzesverstöße als untadelig dar.

Dass nicht einmal alle Juristen die Rechtsauffassung der OLG-Präsidentin teilen, zeigt die Drucksache 12/4933 des Hessischen Landtags vom 8.8.1989. Der damalige Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) - Vater des gegenwärtigen Ministerpräsidenten Roland Koch - erklärte im Landtag:


Der Richter darf auch in der Verwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstiger Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts nicht mitwirken.

Auch Kreistage sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Koch setzte die Gewaltentrennung sogar gegen den Widerstand eines Landgerichtspräsidenten durch:


Der Richter hat dem Präsidenten des Landgerichts mit Schreiben vom 18. April 1989 unter Bezugnahme auf § 79 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes angezeigt, daß er voraussichtlich in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24. April 1989 zum ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt werde. Auf die Anzeige hin ist vom Präsidenten des Landgerichts nichts veranlaßt worden, da er gegen die Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit keine Bedenken hatte.

Frage 2: Welche rechtlichen Schritte werden eingeleitet, um den gesetzwidrigen Zustand zu beseitigen?

Der Richter ist auf dem Dienstwege gebeten worden, die unter Berücksichtigung der Rechtslage gebotene Konsequenz der Amtsniederlegung zu ziehen.

Die Hessen-CDU war 1987 erstmals gegen die seit Jahrzehnten herrschende SPD angekommen und hatte Ursache sich durch korrektes Verhalten zu unterscheiden.

2002: Besonders krass wurde die Gewaltentrennung in Rheinland-Pfalz missachtet.

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Dort maßt sich eine Landrätin Sabine Röhl (SPD) an zugleich Richterin am Verfassungsgericht zu sein.

Zu den juristischen Konsequenzen erklärt Baron Schweinsberg: "Hiermit werden Sie in die Lage versetzt, zur Zeit jeden Richter wegen Befangenheit abzulehnen und jede Gerichtsentscheidung anzufechten."

Wiederaufnahme und Befangenheitsantrag

Er fordert die direkte Wahl aller Richter durch das Volk.

2006: Auch in Nordrhein-Westfalen hat Rainer Hoffmann die Missachtung der Gewaltentrennung ausgemacht: Vogt, Dirk (SPD), multipler Funktionär eines Kreistags, ist zugleich Richter. Hoffmanns Beschwerden provozierten unannehmbare Antworten aus dem Bundesjustizministerium und vom Landrat.

Bei Betrachtung der vielen Nebentätigkeiten des Richters Vogt erhebt sich zudem die Frage, ob die nicht endenden Klagen der Richter, sie seien so sehr überlastet, der Wahrheit entsprechen.

2006: In Hessen sitzt die CDU fest genug an der Macht. Korrektes Verhalten muss sie nicht mehr zeigen. Sie macht einen der ihren - Dr. Christoph Ullrich (CDU) - zum Präsidenten des Landgerichts Marburg. Ullrich ist zugleich Abgeordneter im Kreistag Limburg-Weilburg.

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