Beleidigungen

Den Vergleich zwischen Polizeibeamten und Bullen lehne ich ab, und zwar aus tierrechtlichen Gründen.

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Wer eine menschliche Frau als Kuh oder Ziege tituliert, schmeichelt der Frau wahrheitswidrig und erniedrigt die Tierlein.

Verbalinjurien im ländlichen Raum sind meist anders orientiert. Ein Bauer bezeichnete eine Kuh, die ihn ärgerte, als Polack. Für Menschen bevorzugen die Landleutchen Ausdrücke wie Wixer, Kanake und -als Gipfel des Hasses- Fremder.


Quellen zu den Großen Beleidigungsfestspielen

Kriminaloberkommissar Peter Seim

  1. 10.04.2007 Dr.Brosa schreibt an den Kriminaldirektor Stelzenbach, Leiter der Polizeidirektion Marburg, wegen einer Vorladung und erwähnt dabei dessen Untergebenen Seim, einen Beamten im Staatsschutz-Kommissariat K10St. Dabei kommt der Satz
    Ich [habe] miterlebt, wie er zwei spektakuläre rechtsextremististische Propaganda-Delikte bagatellisierte und Gewalt gegen Personen ausübte, von denen keine Gewalt ausging.
    vor.

  2. 05.06.2007 Kriminalhauptkommissar Jakobi, Vorgesetzter des KOK Seim beim Marburger Staatsschutz K10St, zeigt Brosa deswegen an. Jakobi verdächtigt Brosa der falschen Verdächtigung § 164 StGB und der üblen Nachrede § 186 StGB. Er schreibt
    Aus den genannten und offensichtlich wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen des DR.BROSA ...
    Jakobi, der übrigens auch in der Polizistensohn-Affäre ermittelt hat, hat sich damit selbst als Lügner entlarvt, siehe A und B unten.

  3. 06.06.2007 KOK Seim stellt Strafantrag gegen Brosa und begeht damit selbst falsche Verdächtigung und Verleumdung, siehe A und B unten.

  4. 15.06.2007 KHK Jakobi bittet den Polizeipräsidenten Schweizer Strafantrag gegen Brosa zu stellen. Wegen § 194 (3) StGB dürfen bei Amtsträgern auch deren Vorgesetzte Strafantrag stellen. Es beeindruckt Staatsanwaltschaften und Gerichte stärker, wenn ein möglichst hoher Vorgesetzter Strafantrag stellt.

  5. 21.06.2007 PP Schweizer stellt Strafantrag gegen Brosa. Schweizer unterschreibt ohne sich informiert zu haben und unterstützt somit einen Verleumder, siehe A und B unten.

  6. 22.08.2007 Oberstaatsanwalt Jörg, Gruppenleiter und Staatschutz-Dezernent der Staatsanwaltschaft Marburg, verfasst die Anklageschrift 2 Js 5798/07 gegen Brosa.

A. Seim hat wirklich Gewalt gegen Personen ausgeübt, von denen keine Gewalt ausging.

  1. 11.01.2005 Jörg Bergstedt zeigt den Ober-Rotarier und Amtsgerichtsdirektor Eckart Laudi, den Staatsschützer KOK Peter Seim und einen namentlich nicht bekannten Justizwachtmeister an. Sie waren am 04.11.2004 über Mitglieder der Projektwerkstatt hergefallen, als diese in einer Verhandlungspause ein Theaterstück aufführen wollten. Als ein Prozessbeobachter die Tätlichkeiten der Staatsdiener fotografierte, fielen Laudi und seine Komplizen über den Fotografen her und entwendeten ihm die Kamera. Weitere Darstellungen dieses Vorgangs: [1], [2], [3], [4], [5].

  2. 25.05.2005 Staatsanwalt Dr.Günther von der Staatsanwaltschaft Marburg stellt das durch Bergstedts Strafanzeige ausgelöste Ermittlungsverfahren ein. Günther leugnet nicht, dass die Tätlichkeiten stattfunden haben. Er verharmlos sie nur. Günther schreibt, es sei juristisch o.k., wenn sich Justizangehörige an Menschen vergreifen und dann das Foto löschen, das sie beim Angriff zeigt. Allerdings hat Günther in Wirklichkeit nicht ermittelt, was schon daraus ersichtlich ist, dass der Name des dritten Beschuldigten fehlt. (1 Js 595/05 StA Marburg).

  3. 07.07.2005 Leitender Oberstaatsanwalt Zahl weist im Namen der Generalstaatsanwaltschaft Bergstedts Beschwerde gegen Günthers Bescheid zurück. Wichtig ist hier, dass auch die Generalstaatsanwaltschaft die Tätlichkeiten nicht bestreitet und sie lediglich als nicht rechtswidrig beschönigt. Ansonsten ist die Entscheidung Zahls eine weitere Rechtsbeugung, da Zahl § 22 Kunsturheberrechtsgesetz zitiert ohne den hier anzuwendenden § 23 zu nennen. Was sonst ist ein "Bildnis aus dem Bereiche der Zeitgeschichte", wenn nicht der tätliche Angriff eines prominenten Richters auf friedliche Leute? Zahl zitiert zudem § 177 Gerichtsverfassungsgesetz falsch. Ein grundsätzliches Fotografier-Verbot in Gerichten gibt es nicht. Genauso wenig existiert ein grundsätzliches Verbot in Gerichtsgebäuden Theater zu spielen. Warum auch? (3 Zs 1061/05 GenStA Frankfurt a.M., 1 Js 595/05 StA Marburg).

B. Seim hat wirklich zwei spektakuläre Propaganda-Delikte bagatellisiert.

  1. 04.04.2003 Kriminaloberkommissar Peter Seim hält im Wolfsangel-Skandal eine Spurensuche für "nicht erforderlich". Er bezeichnet denjenigen, welcher jahrelang eine Wolfsangel öffentlich verwendete, als "Geschädigte Person". (Blätter 13 bis 15 in 2 Js 4069/03 StA Marburg).

  2. 06.05.2003 KOK Seim vernimmt den Wolfsangel-Vorzeiger W.L. diesmal als Beschuldigten. W.L. erzählt, ein Unbekannter habe die meterhohe Wolfsangel auf den Giebel seines Hauses gemalt. Dort sei sie 7 Jahre lang geblieben, ohne dass es ihn, den Eigentümer, interessiert habe, was die Wolfsangel bedeutet. Seim bezeichnet diese Geschichte als glaubwürdig und beendet damit seine Untersuchung. (Blätter 20 bis 24 in 2 Js 4069/03 StA Marburg).

  3. ... wird fortgesetzt ...


Oberstaatsanwalt Gert-Holger Willanzheimer

  1. Mitte 2007 Dr. Brosa schreibt auf der Internet-Seite www.althand.de/rphg.html über OStA Willanzheimer:
    Bravo Minister Banzer! Sie haben einem schamlosen Selbstbediener zu noch mehr Geld verholfen.
    Jürgen Banzer (CDU) war damals hessischer Justizminister. Er hat die Beförderung Willanzheimers zum Oberstaatsanwalt zu verantworten.

  2. 27.09.2007 Staatsanwalt Geisler von der Staatsanwaltschaft Marburg verfasst für seinen Kollegen die Anklageschrift 4 Js 11324/07. Brosa wird eine Beleidigung gemäß § 185 StGB unterstellt.

Willanzheimer ist wirklich ein schamloser Selbstbediener.

  1. 09.06.2006 Staatsanwalt Willanzheimer schickt Brosa einen Brief in einer privaten Angelegenheit:
    Ich fordere Sie daher auf, meinen Namen kommentarlos und vollständig aus der genannten Passage zu entfernen.

    Sollte dies bis zum 16.06.2006 nicht geschehen sein, werde ich einen Rechtsanwalt damit beauftragen, meinen Unterlassungsanspruch im Zivilrechtsweg durchzusetzen.

    Willanzheimer kündigt Brosa einen zivilrechtlichen Rechtsstreit an. Willanzheimer missbraucht dafür seine dienstliche Adresse:
    Gert-Holger Willanzheimer
    Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg
    Universitätsstraße 48
    35037 Marburg

    09.06.2006 Staatsanwalt Willanzheimer leitet am selben Tag dienstlich ein Ermittlungsverfahren gegen Brosa ein:

    Hiermit wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen

    Dr. Ulrich Julius Bernhard Brosa, geb. am 30.05.1950 in Berlin

    Auch juristisch ist Willanzeimers Geschreibsel total daneben:
    Das erstinstanzliche Urteil entfaltet Zäsurwirkung.
    Das tut ein erstinstanzliches Urteil gerade nicht. (2 Js 7765/06 StA Marburg Blatt 1c; "1c" ist eine entlarvende Willanzheimer-Paginierung). Dazu Meyer-Goßner, Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen, 46.Auflage 2003, GVG Vor § 141 3:
    Die Staatsanwaltschaft ist nicht Partei im Strafprozess. ... Die Staatsanwaltschaft hat während des ganzen Verfahrens Belastung und Entlastung des Beschuldigten gleichermaßen zu berücksichtigen.

  2. 25.04.2008 Unternehmer Dr. Wolfram Westmeier wird freigesprochen sich an der Konstruktion der pakistanischen Atombombe beteiligt zu haben. Staatsanwalt Willanzheimer hat mit dem über vier Jahre gezogenen Verfahren die wirtschaftliche Existenz Westmeiers demoliert. Willanzheimer hat sich über § 17 des Kriegswaffenkontrollgesetzes hinweggesetzt. Die rechtsbeugerische Anklage von Westmeiers pakistanischem Beauftragten geht auch auf Willanzheimers Konto. (50 Ls 2 Js 15566/03 AG Marburg, Urteil vom 25.4.2008, 51 Ls 2 Js 7693/06 AG Marburg, Urteil vom 06.11.2007).

  3. 19.11.2003 Staatsanwalt Willanzheimer ermöglicht durch die willkürliche Umnummerierung der Akte 2 Js 1317/03 eine falsche Verdächtigung wegen Meineids. (2 Js 15333/03 Blatt 51).

  4. 26.05.2008 Rechtsanwalt Döhmer lastet dem Oberstaatsanwalt Willanzheimer inkorrekte Aktenführung an:
    Der beiliegende Vermerk verdient Beachtung, weil er die Praxis der Aktenführung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg offenbart. Neu entstehende Schriftstücke verschwinden im "Aktendoppel" und sollen "später" zum "Originalvorgang genommen werden.
    Döhmer bezieht sich auf einen Vermerk Willanzheimers vom 8.4.2008, in dem dieser andere Justizangehörige aufforderte "neu entstehende Schriftstücke lose dem Aktendoppel beizufügen, also nicht zu foliieren und nachzuheften". Durch solche Praktiken werden Verfälschungen der Ermittlungsakten erleichtert.

  5. 03.08.2008 Unternehmerin Cornelia Stöhr lastet dem Staatsanwalt Willanzheimer inkorrekte Aktenführung an:
    ...ich habe leider einschlägige Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Marburg/Lahn, hier Herrn Sta. Willanzheimer in den Jahren 1995/96 gesammelt,die bis heute wirken. Es wurden damals die Ermittlungsakten der hiesigen Sta. bereinigt, wobei mir zufällig vier Originale in die Hände gelangten.

  6. 31.07.2009 Oberstaatsanwalt Willanzheimer zieht seinen Strafantrag, genau genommen den vom 19.8.2007, gegen Brosa zurück.

  7. 17.08.2009 Staatsanwalt Franosch beantragt die Einstellung des Willanzheimer-Strafverfahrens gegen Brosa. Franosch verlangt, Brosa solle seine notwendigen Auslagen, also im Wesentlichen seinen Verteidiger selbst bezahlen.

  8. 06.10.2009 Vorsitzender Landgerichtsrichter Winter lässt die Monate zuvor auf den 9.10.2009 terminierte Verhandlung kurzfristig platzen. Brosa bekommt die schriftliche Ausladung knapp einen Tag vor dem Termin.

  9. 11.11.2009 Vorsitzender Richter im Landgericht Winter leitet die närrische Saison ein. Er beschließt, das Willanzheimer-Strafverfahren werde zwar eingestellt, doch Brosa müsse seine notwendigen Auslagen selbst bezahlen. Ohne dass die Verhandlung auch nur beginnen konnte, behauptet Winter:
    denn beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses erscheint die Verurteilung des Angeklagten wegen der Beleidigung des Oberstaatsanwaltes Willanzheimer als sicher
    Dass Winter überhaupt denken kann, bestreite ich.

    Brosa legt gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde ein.

  10. 07.01.2010 Vorsitzende Richterin im Oberlandesgericht Dr.Pfeifer hebt Winters Beschluss auf. Winter hat den falschen § 467 StPO genommen. Er hätte § 470 StPO anwenden müssen. Danach muss Willanzheimer die gesamten Kosten des Willanzheimer-Strafverfahrens bezahlen, wenn nicht das Landgericht Marburg (Winter?) die Kosten auf die Staatskasse abwälzt.


Richter Joachim Filmer

  1. 18.08.2008 Dr. Ulrich Brosa weist auf die Befangenheit des Richters Filmer im Amtsgericht Marburg hin. Die darin erwähnte 2.Anlage liegt längst im Internet.

  2. 19.08.2008 Richter Filmer äußert sich dienstlich. Filmer droht einen Strafantrag in eigener Sache gegen Brosa an ohne seine Befangenheit zuzugeben und wird so selbst zum schamlosen Selbstbediener.

  3. 12.09.2008 Richter Korepkat lehnt Brosas Befangenheitsantrag ab. Korepkat unterdrückt die Tatsache, dass Brosa seinen Kollegen Filmer bereits dreimal erfolgreich abgelehnt hat, und lässt Filmers schamlose Selbstbedienung zu.

    Korepkat ist als Registerrichter für die Eintragung der neonazistischen Berger-88- ins Vereinsverzeichnis des Amtsgerichts Kirchhain verantwortlich. Vorbild der Berger-88- ist der TSV 1888 Amöneburg, dessen Eintragung ohne Nachweis des Gründungsjahrs Korepkat ebenfalls zu verantworten hat. Auch den Richter Korepkat hat Brosa bereits erfolgreich abgelehnt. Gerade deshalb hält Korepkat mit Filmer zusammen.

  4. 06.10.2008 Brosa legt Rechtsmittel gegen Korepkats Ablehnung ein. Er erwähnt StPO § 28 (2) Satz 2 und stellt in Frage, was unter einem erkennenden Richter zu verstehen ist.

  5. 13.10.2008 Richter Hans-Werner Lange weist das Rechtsmittel zurück. StPO § 28 (2) Satz 2 wird so ausgelegt, dass praktisch jeder Richter ein erkennender Richter ist. Brosa wird auf die Möglichkeit hingewiesen nach Filmers Urteil sofortige Beschwerde einzureichen. Der Beschluss bricht mitten im Satz ab. Darunter stehen die Unterschriften von VIER (4!) Justizangehörigen, die angeblich den Beschluss auf Richtigkeit überprüft haben.

  6. 18.10.2008 Brosa bittet mit höflichen Worten um einen korrekten Beschluss.

  7. 25.11.2008 Justizangestellte Schön protokolliert die Verhandlung Filmers. Auf S.2 wird Filmer ("das Gericht") als Komplize des kriminellen Staatsanwalts Franosch entlarvt. Zum Vergleich Notizen unabhängiger Beobachter von derselben Verhandlung.

  8. 25.11.2008 Richter Filmer verurteilt Brosa wegen übler Nachrede zum Nachteil des Staatsschützers KOK Seim und wegen Beleidigung zum Nachteil des Oberstaatsanwalts Willanzheimer.

    Letzteres ist schon aus formalem Grund eine Rechtsbeugung. Eine Verurteilung wegen Beleidigung § 185 StGB kommt nur in Frage, wenn

    nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht. (1 BvR 1165/89)
    Sobald eine Tatsache behauptet oder verbreitet wird, kommt allenfalls eine Verurteilung wegen übler Nachrede § 186 StGB oder Verleumdung § 187 StGB in Frage. In diesen Fällen muss jedoch dem Angeklagten Gelegenheit gegeben werden die Wahrheit seiner Behauptung zu erweisen. Genau das wollte Filmer verhindern. Wie maßlos Filmer Recht gebeugt hat, wird beim Vergleich seines Urteils mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.5.2009 (1 BvR 2272/04) offenkundig.

    Filmer hat auf den am 19.8.2008 angedrohten Strafantrag in eigener Sache verzichtet; es macht mehr her sich als selbstlosen Rächer der Ehre anderer aufzuspielen.

  9. 17.12.2008 Richter Lange verfasst eine Korrektur seines falschen Beschlusses vom 13.10.2008. Der Beschluss enthält keinerlei Bitte um Entschuldigung derjenigen Fehler, die Lange und sein Justizapparat zu verantworten haben.


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