Auf dem schwarzen T-Shirt die Runen Ansuz, Raidho, Ingwaz , Sowilo (Sig), Teiwaz (Tyr). Die Runen, besonders häufig Sig und Tyr, wurden von der Waffen-SS verwendet. Die Sig-Rune ist eindeutig strafbar nach § 86a StGB. Der Typ im T-Shirt zeigte zudem mit seinen schwarzen Klamotten und seinem Gehabe als vermeintlich starker Mann sein Gedankengut an. Er hat ein aufgedunsenen Bauch und ein aufgedunsenes Gesicht.
Bei der Bundestagswahl 2009 kandidierte ein Jura-Student, dessen Nachnahme Hinterteil bedeutet, für die CDU. Auf dem folgenden Bild posiert er mit minderjährigem Mädchen.
Im Hintergrund links und auf dem Plakat die Amöneburg, die imposant wirkt, wo Heck aber nicht wohnt. Vorsicht: In Wirklichkeit sieht Heck anders aus als auf seinem Plakat, und zwar ungefähr wie Renate Künast. Zum Glück wurde Heck nicht gewählt. Widerwille rief der Jura-Student auch bei Neonazis hervor, die nicht der CDU angehören.
Neonazis dieser Art sind jedoch im Landkreis Marburg-Biedenkopf unbedeutend. Letztes Foto von der Ortsausfahrt Kirchhain Richtung Rauschenberg.
Zukünftige Beamte lernen in der Polizeischule, dass sie nichts lernen müssen: "Gesetze? Nur für die anderen. Wir sind im Einsatz!" Am 4.1.2007 schlugen mich die Beamten der Operative Einheit OPE der Polizeidirektion Marburg nieder und verschleppten mich in die Polizeifestung Marburg. Dass sich diese Polizisten auch um die StVO nicht scherten, verstand sich von selbst. Die folgenden Fotos zeigen die drei zivilen Fahrzeuge dieser Beamten beim rechtswidrigen Halten und Parken am Brücker Tor. Die Straße Am Brücker Tor in Amöneburg ist eng und unübersichtlich im Sinn des § 12 StVO. Abgesehen davon müssen Fahrzeuge am rechten Rand der Fahrbahn abgestellt und dürfen auf Gehwegen nicht geparkt werden.
Möglichst protzige Audis und BMWs in schwarz oder silbergrau - Typen und Farben, die Neonazis bevorzugen.
Gegen zwei der Polizeibeamten soll Anklage erhoben werden - wegen Körperverletzung im Amt und wegen Nötigung.