Roland Ionas Bialke hat eine satanistische
Sekte gegründet: "Einer der Gründe ... ist,
dass ich eine liebe Frau finden will, mit der
ich eine riesige Familie gründen kann.".
Will Bialke Jungfrauen
anlocken um sie Satan zu opfern? Nebenbei erklärt Bialke
als Großer Sprengmeister den kleinen Sprengmeistern,
wie aus Kunstdünger mit Gartenschlauch,
Kochlöffel und Bratpfanne sprengfähiges
Ammoniumnitrat
raffiniert werden kann.
Seine Sekte nennt Bialke ultra-liberale Satanisten. Natürlich denkt dabei jeder an die FDP. Bialke trägt deshalb eine Wehrmachtsmütze mit FDP-Schild zur Schau. |
Doch so harmlos wie die ultra-liberalen Satanisten ist die FDP nicht.
Wir denken an Erich
Mende, den schönen Erich, den Berufssoldaten der deutschen Wehrmacht
und deutschen Statthalter des IOS
mit Bernie Cornfeld und Heidi Fleiss, der größten Puffmutter aller Zeiten,
(Herkunft des Bilds: extrem rechte Deutsche Burschenschaft burschenschaft.de) |
oder an Jürgen
Möllemann, auch Möllewahn oder Mullah-Mann geheißen,
wegen seiner mutigen Kritik
am Staat Israel und
wegen seiner Aktion 18 nach dem Vorbild
des größten Führers aller Zeiten.
Der bei Mende nur angedeutete, in Deutschland so wichtige Tropfenfänger unter der Nase ziert Möllemann unübersehbar. (Herkunft des Bilds: Neonazi-Domain nonkonformist.net) |
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat mehr zu bieten. Hier residiert nicht Rol-, sondern
Winand Koch,
ein ehemaliger Polizeibeamter, der sich nun als
Rechtsanwalt in Stadtallendorf
betätigt. Winand Koch gehört dem
Vorstand
der einheimischen FPD an. Einmal wollte er in den
hessischen Landtag einziehen, wurde aber von den WählerInnen
nicht ausreichend gewürdigt. Jetzt sitzt FDP-Koch
im Stadtparlament von Stadtallendorf - mit
Manfred Vollmer (CDU).
Wie sieht FDP-Koch aus? Genau wie sich die meisten einen Polizeibeamten vorstellen. Jedenfalls
|
Polizistensohn und Berger-88-Vorstand
Frank Ludwig hat mich verklagt.
Ich soll ihm mindestens 500 Euro Schmerzensgeld zahlen,
weil er mich am 6.4.1998 überfallen und seitdem als
Berger-88-Führer acht Jahre
lang Terror veranstaltet hat.
Für die nächste derartige Veranstaltung vom 11. bis zum 12.4.2008
wird schon auf den Internetseiten einer befreundeten
rechtsradikalen Burschenschaft
geworben.
Nach einigem Hin und Her hat eine Richterin im Amtsgericht
Kirchhain, welche Kothes heißt, die mündliche Verhandlung
auf den
Der Prozessbevollmächtigte des Polizistensohns hießt
Winand Koch. FDP-Koch hat eine
Klageschrift (< 0.5 MB)
für den Polizistensohn verfasst, in der dieser
endlich gesteht die auf dem
international
bekannten Bild gezeigte Person zu sein. Auf Seite 2 der Klageschrift
heißt es:
Als ich darauf hinwies, geriet FDP-Koch in Panik. Er reichte eine
stark veränderte Klageschrift
(< 0.6 MB) ein,
Wegen § 263 ZPO bedürfen Klageänderungen der Zustimmung
durch den Beklagten oder durch das Gericht. Richterin Kothes
hat sich dazu noch nicht geäußert.
Dass die Klage nicht mehr als ein Prozessbetrug ist, ergibt
sich auch aus den sieben (7!) Abmahnungen, mit denen mich
das Anwaltsbüro Koch, Wiegand und Gentjes
in den Jahren 1999 und 2002 traktierte.
Die erste Serie von 3 Abmahnungen schickten Koch & Co am
4.5.1999; FDP-Koch für den Polizistensohn, Wiegand
für den Polizisten selbst, und Gentjes für den zweiten,
jüngeren Polistensohn. Die Schreiben vom FDP-Koch sind
anmaßend und dumm.
FDP-Koch schreibt:
Interessanter ist eine weitere Abmahnung aus dem zweiten Dreier-Pack.
FDP-Kochs Associe Gerhard
Wiegand verplappert sich:
Die 7. Abmahnung schickte FDP-Koch
am 17.10.2002. Der entlarvendste Satz darin ist:
Warum hat FDP-Koch nach 7 erfolglosen Versuchen Ende 2007 doch
Klage eingereicht? Ich verdanke das Mirko Schulte, dem Vorsitzenden
des Schöffengerichts Marburg. Sein
Unrechtsurteil wegen angeblichen
Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz und sein
konstruiertes
Urteil wegen angeblichen Meineides hat
der einheimischen rechtsextremen Szene Sicherheit verschafft,
dass die einheimische Justiz sie unbedingt protegiert.
Ich kann allen Leser/nnen nur empfehlen: Lassen Sie sich
auf Kriminelle nicht ein! Lassen Sie sich nicht einschüchtern -
auch dann nicht, wenn diese Kriminellen Posten in Behörden
haben. Denn das hat die jüngere deutsche Geschichte gelehrt:
Jeder, der sich von Kriminellen einschüchtern lässt oder
sogar mit ihnen kollaboriert, vergrößert das Übel
ins Unermessliche.
Die ganze Sache passt wunderbar zu Roland Kochs Salbader "Härtere
Strafen für jugendliche Gewalttäter". CDU-Koch hat
nichts gegen Gewalttäter, solange sie ihm nützen.
Sein Polizeiminister Volker Bouffier und sein Justizminister
Christean Wagner haben dafür gesorgt, dass sich Gewalttäter
von der rechtsextremen Kante nach Belieben austoben durften.
Diese Leute haben am 27.1.2008
eine erste Quittung bekommen. Es soll nicht die letzte sein.
Richterin Kothes erschien in engelhafter Schönheit. Sie ist frisch auf dem
juristischen Markt und wahrscheinlich dabei mit dem Rechtsanwalt Kothes in Marburg eine
neue juristische Dynastie
zu gründen.
Als Prozessbevollmächtigter Ludwigs zeigte sich Winand Koch nicht, sondern eine Frau,
vermutlich Kochs Associee Sandra Müller. Wenn Koch sicher wäre den Prozess
zu gewinnen, wäre er selber gekommen. Koch hat die Schriftsätze unterschrieben,
nicht seine Associee. Die mutmaßliche Sandra Müller dräute wie Medusa und wollte mich
durch ihren schieren Anblick töten. Sie kannte offenbar diese Internet-Seite
über den FDP-Koch. Sie sagte, der Grund für die Klageänderung könne ja ein
"ganz anderer" sein, nämlich dass aus einem Prozess viele gemacht werden würden,
die nun alle auf mich zukämen. Zwecks gütlicher Einigung bot sie an,
ich müsse "nur" 8000 Euro Schmerzensgeld an ihren Neonazi-Mandanten zahlen und
strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben (250000 Euro Strafe pro Stück).
Rechtsanwalt Loukidis, der mich anwaltlich vertrat, bot dagegen an, ich würde
die Internet-Seite vertusch
entpersonalisieren, wenn Ludwig seinerseits strafbewehrt zusichere, dass er die
üblichen Anti-Stalking-Regeln einhalten werde.
Kothes meinte, sie würde einen solchen Vergleich befürworten,
und empfahl den Parteien sich vor dem Gerichtssaal zu beraten.
Als Ludwig ablehnte, zog Loudikis eine Widerklage aus der Tasche.
In der wird beantragt Ludwig zur Einhaltung der Anti-Stalking-Regeln
zu verurteilen. Außerdem soll er mindestens 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Die mutmaßliche Rechtsanwältin Müller bat sich 3 Wochen Schriftsatzfrist aus,
Loukidis 2 Wochen Erwiderungsfrist danach. Der nächste Termin soll am 3.4.2008
um 12 Uhr im Amtsgericht Kirchhain stattfinden,allerdings ohne Ludwig.
Die Widerklage gegen Ludwigs Freund, den Berger-88-Gründer Christoph Aschenbach hat sich gelohnt.
Richter Brandenstein, Kothes' Vorgesetzter, hat das am 1.11.2007 zugesagte Teilurteil tatsächlich gefällt.
Es ist dermaßen deutlich, dass es meine gesperrte Internet-Seite bestens ersetzt.
Aschenbach wird die wahrheitsgemäße Darstellung seiner Person nicht mehr loswerden.
Die einheimische Justiz kann künftig rumrichtern, wie sie will.
Aus dem Termin am 3.4.2008 wurde nichts. Kothes versuchte den Rechtsstreit
an das Landgericht Marburg abzugeben. Von dort bekam sie ihn aber postwendend
zurück, wobei ihr "Willkür" bescheinigt wurde. Das ist ein extrem hartes
Urteil unter Richterkollegen. Kothes wird wahrscheinlich keine Karriere machen.
Nach etlichen Dezernatswechseln im Amtsgericht Kirchhain wollte
Richter Joachim Filmer den Prozess entscheiden. Im Wesentlichen geht es
um eine Bild-Identifikation. Filmer hatte bereits eine Bild-Identifikation zugunsten
des TSV-1888-Mitglieds Franz-Josef Graf verfälscht.
Dass Filmer beim Berger-88-Vorstand Frank Ludwig ähnlich vorgehen würde,
war vorhersehbar. Ich lehnte Filmer als befangen ab. Meine Besorgnis wurde
am 2.11.2009 für begründet erklärt -
meine vierte erfolgreiche Ablehnung Filmers.
Es ist aufschlussreich diesen Beschluss mit dem vom 12.9.2008 des Richters Korepkat zu vergleichen.
Korepkat ist als Registerrichter verantwortlich für die Eintragung der Berger-88- und des TSV 1888
ins Vereinsregister des Amtsgerichts Kirchhain. Korepkat hat die substanzlosen
Behauptungen, "88" und "1888" habe etwas mit Jahreszahlen zu tun, zugelassen.
So ist nicht erstaunlich, dass Korepkat Partei für seinen Gesinnungsgenossen
Filmer ergreift.
1) Die Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen
hat sich zuletzt geändert (29
W 2325/07 OLG München).
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 18.2.2010
(1 BvR 2477/08) sogar erklärt, es sei grundrechtswidrig das öffentliche Zitieren
einer rechtsanwaltlichen E-Mail zu verbieten. Der prominente Rechtsanwalt Dr.Schertz
hatte ein solches Verbot gegen die Neue Rheinische Zeitung beim Land- und beim
Kammergericht Berlin durchgesetzt.
2) Der Bundesgerichtshof hat Deep Links
gebilligt (I ZR 259/00 BGH). Der einleuchtenste
Satz in diesem Urteil 17. Juli 2003 ist:
3) Das Landgericht Berlin hat dieses Urteil am 20.4.2006 drastisch angewendet (27 O 925/05;
alternativer Link zum Urteil: 27
O 925/05 LG Berlin).
4) Im Gefolge des BGH-Urteils wurde das Urheberrechtsgesetz ergänzt:
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend
sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen
und deren alleiniger Zweck es ist,
5) Thomas Stadler hat die
Bedeutung des BGH-Urteils 2) und der Gesetzesergänzung 4) erörtert.
6) Der Bundesgerichtshof hat das für so genannte Thumb Nails (Vorschaubilder)
in einem Urteil vom 29.4.2010 nochmals bestätigt (I ZR 69/08).
14.2.2008, 12 Uhr, Raum 116, Amtsgericht
verschoben und mein Erscheinen und das des Frank Ludwig
angeordnet. Einstweilig verfügt wurde nichts.
Niederrheinische Straße 32, 35274 Kirchhain
2. Der Beklagte [Brosa] wird verurteilt, es zu unterlassen,
den Kläger auf den Internetseiten www.beschwerdezentrum.de ...
bloß zu stellen und verächtlich zu machen.
und auf Seite 4 wird
Anlage:
als Beweismittel genau zitiert; ein Missverständnis
ist unmöglich. Im gesamten Bereich des Beschwerdezentrums
wird der Polizistensohn jedoch namentlich nicht erwähnt.
Das Foto ist das einzige Mittel seiner Identifikation.
K4
http://www.beschwerdezentrum.de/_aktuell/2002kw28.htm
... ändert der Kläger seinen Klageantrag wie folgt ...
in der die Löschung des Artikels im Beschwerdezentrum
nicht mehr verlangt wird. Das, was vorher falsche
Tatsachenbehauptung gewesen sein soll, ist jetzt
angeblich Meinungsäußerung,
die Schmähkritik enthalte.
Die reichlich unverschämte Forderung
nach Schmerzensgeld wird aufgegeben. Und, was auch
verräterisch ist, FDP-Koch verlangt nicht mehr die
Akte 2 Js 17479/04 beizuziehen. Denn in dieser Akte hat
ein Richter des Amtsgerichts Marburg
...die Fehlerhaftigkeit der Einstellung des Verfahrens
gegen Frank Ludwig aus dem Jahr 1999 (10 Js 5537/98)
aufgrund der in Augenschein genommenen Beweismittel...
erwähnt.
In Hinblick auf Ihre Schuldfähigheit bestehen auf seiten
meines Mandanten keine Zweifel...
FDP-Koch hatte nie zuvor etwas mit mir zu tun. Dennoch kommt
er ohne Pöbeleien nicht aus:
Ihr Gesamtverhalten könnte allenfalls Zweifel an Ihrer Schuldfähigkeit
aufkommen lassen, wobei Sie bitte innerhalb der obigen Frist mitteilen,
inwieweit diese Zweifel tatsächlich begründet sind, damit
nicht unnötiger Weise Strafverfahren bzw. zivilrechtliche Verfahren
eingeleitet werden, die lediglich rechtswidrige Taten ergeben.
Seine Pöbeleien setzt FDP-Koch in
seinem Brief der zweiten Serie
von 3 Abmahnungen vom 1.7.1999 fort:
Ich hoffe, dass Sie Ihre Schreiben an den Hessischen Minister des Inneren
und den Generalstaatsanwalt noch kennen und erspare mir daher Ihre
teilweise wirren Ausführungen zu wiederholen.
In demselben Brief beweist FDP-Koch, dass er selbst nicht
dicht ist. Er fordert, ich solle eine Unterlassungserklärung,
die ich abgeben sollte, aber nicht abgegeben habe,
widerrufen (!):
In Hinblick auf unser Schreiben vom 04.05.1999 bleibt festzuhalten,
dass Sie die seinerzeit geforderte Unterlassungserklärung bis
zum heutigen Zeitpunkt nicht abgegeben haben... Ihnen wird hiermit
letztmalig Gelegenheit gegeben, die mit Schreiben vom 04.05.1999
geforderte Unterlassungserklärung bis spätestens zum
8.7.1999 schriftlich zu widerrufen.
Soweit Sie ein Interesse an einem außergerichtlichen
Gespräch haben, bei dem vermittelnd die Angelegenheit
deeskaliert werden soll, teilen Sie dies bitte mit. Das Gespräch
kann in unserem Büro stattfinden.
Mit anderen Worten: Auch Wiegand hatte Angst vor einer
öffentlichen Auseinandersetzung. Wiegand hoffte,
ich würde in sein Büro kommen, wo er mich
gemeinsam mit seinen Kollegen Koch und Gentges
hätte bekneten können.
Wir gehen davon aus, dass Sie mit ein bisschen Kooperationsbereitschaft
es erreicht hätten, die Person, die auf dem Bild tatsächlich
gezeigt wird, ausfindig zu machen.
FDP-Koch deutet somit an, er wisse, wer auf dem Bild zu sehen ist.
Das glaube ich gern. Wenn es jemand anderes
als der Polizistensohn gewesen wäre, hätte FDP-Koch sein
Wissen seinen Ex-Kollegen bei der Polizeidirektion Marburg anvertrauen
sollen. Meine "Kooperationsbereitschaft" wäre dazu nicht nötig
gewesen.
Prozessbericht vom 14.2.2008
Die erste Verhandlung des Rechtsstreits Ludwig./.Dr.Brosa
fand am 14.2.2008 statt. Der Polistensohn Frank Ludwig war da.
Vor der Verhandlung hielt er sich zwischen drei Personen,
die ihn im wahrsten Sinn des Worts deckten. Nach der Verhandlung
verschwand er schnell. Nur im Gerichtssaal konnte er mühelos
betrachtet werden. Rainer
Hoffmann hat sich vor der Verhandlung
Ludwigs Foto
von 1998 genau angesehen. Hoffmann kam am 14.2.2008 nach Kirchhain
und beobachtete Ludwig. Das ist sein Ergebnis:
Hoffmann ist berühmt für seinen Widerspruchsgeist.
Der widerspricht allen, wenn er das im Interesse der Wahrheit für notwendig
hält.
Betreff: Aw: Verhandlung am 14.2.2008
Von: Rainer Hoffmann
Anmerkungen:
Von einem Rechtsanwalt kann verlangt werden so zu formulieren, dass seine Äußerungen
in einem öffentlichen Rechtsstreit von der Öffentlichkeit geprüft werden können.
Zudem:
Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen,
des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials.
... die Klägerin, wenn sie das Internet für ihre Angebote nutzt, auch
die Beschränkungen in Kauf nehmen muß, die sich aus dem Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit
des Internets für die Durchsetzung ihrer Interessen ergeben.
Vorgänger des BGH-Urteils war das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29. April 1998 (12 O 347/97), mit dem
sogar das so genannte Framing für zulässig erklärt wurde.
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