Ich ging dagegen vor und wurde daraufhin mit Abmahnungen und konstruierten Strafverfahren überzogen: Ich hätte beleidigt, übel nachgeredet und falsch verdächtigt. Doch bei der Aufarbeitung zeigte sich, dass F.Ludwig bereits 1998 ein beschriebenes Blatt war. Schon 1993 hatte er sich als Betrunkener im Straßenverkehr strafbar gemacht und schon damals wurde er von staatlichen Stellen vor Strafe bewahrt. Als ich diese Tatsache mit einem unwiderlegbaren Beweis veröffentlichte, wurde gegen mich anders als sonst kein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet, sondern wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind Antragsdelikte. Wenn nicht derjenige, der durch Veröffentlichung von Daten angeblich geschädigt wurde, Strafantrag stellt, kommt ein Strafverfahren nicht in Frage.
Nichtsdestoweniger leitete der Staatsanwalt Franosch, ein Major der Bundeswehr, ein Verfahren gegen mich ein, ohne dass ihm ein Strafantrag des angeblich geschädigten F.Ludwig vorlag. Franosch begann am 1.8.2005 mit folgendem Schreiben an mich:
Franosch beauftragte erst dann die einheimische Polizei Kontakt mit dem Polizistensohn Ludwig aufzunehmen und ihn zur Stellung eines Strafantrags zu bestellen:
Das Schreiben reichte offenbar nicht. Polizeioberkommissar Wilke bestätigt in seiner Abverfügung, dass Franosch seinen Wünschen telefonisch Nachdruck verlieh:
POK Wilke: Das ist der, der seine Polizeistation dicht neben den Nazi-Schmierereien auf dem Bahnhof Kirchhain hat.
StA Franosch: Das ist der, der gegen mich ein Verfahren wegen Meineids in Gang setzte, nachdem er ein Verfahren gegen den Berger-88-Gründer C.A. mit der Behauptung eingestellt hatte, ich hätte einen Strafantrag nicht rechtzeitig gestellt. Franosch ist der, der die Rechtsbeugung mit dem vorgetäuschten Täter-Opfer-Ausgleich zugunsten des Berger-88-Gründers C.A. verübt hat. Franosch hat Neonazis nicht nur vor Strafe geschützt. Franosch hat ihnen, wie die hier gezeigten Dokumente beweisen, sogar gedient.