Hakenkreuz in Amöneburg

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Nazis können sich beliebig lange die Fingernägel bekauen. Sie kriegen doch nur selten raus, ob sie die Querbalken beim Hakenkreuz nach rechts, links, oben oder unten ziehen sollen.

Bei solchen doppelt dämlichen Hakenkreuzen sind die Behörden entzückt, eine elegante Ausrede fürs Nichtstun zu haben: Womöglich habe hier Rotkäppchen den guten Schutzmann porträtiert; das aber sei nicht strafbar. Gesetzeskonform ist die Ausrede allerdings nicht. Im §86a StGB werden alle Zeichen, die mit einem Hakenkreuz verwechselt werden können, dem Hakenkreuz gleichgestellt.

Im vorliegenden Fall wurde die Polizei jedoch tätig - ich hatte sie auf das Hakenkreuz aufmerksam gemacht. Meines Wissens ist die Halterin des Kraftfahrzeugs wegen verbotenen Haltens gemäß §12 Abs.1 StVO verwarnt worden.

Dringend sei davor gewarnt, Gewalttäter für harmlos zu halten, weil sie schwachsinnig sind. Auch dieses Hakenkreuz war eine unmissverständliche Drohung. Das Foto entstand am 28.2.2002 in Amöneburg vor meinem Haus.

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