Am 5. August 2005 erhielt ich einen Schrieb des KHK Müller vom Staatsschutz Marburg, in dem mir eine erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) mit SOFORTIGEM VOLLZUG GEGEN MEINEN WILLEN und GEWALTSAME VERBRINGUNG angedroht wurden. Jedes Recht auf eine fristaufschiebende Beschwerde sprach mir Müller ab.
Ursache war eine Flugblattaktion, mit der ich die Wahl des Kandidaten F.Greib zum Amöneburger Bürgermeister verhindert hatte. Der Staatsschutz hatte sich an einem hetzerischen Artikel der Oberhessischen Presse vom 1.7.2005 beteiligt und darin F.Greib unterstützt.
Gegen Müllers nicht zu entschuldigende Entgleisungen legte ich Widerspruch beim Verwaltungsgericht Gießen ein und hatte Glück, da sich dort ein Berichterstatter fand, der die faschistischen Methoden des Marburger Staatsschutzes nicht unterstützte. Die Polizeidirektion Mittelhessen, vertreten durch Regierungsrätin Hellmeyer aus der Ferniestraße, lenkte rasch ein. Das Verwaltungsgericht Gießen legte die Kosten dem Land Hessen auf.
Ich hatte beim Gericht angeregt, dass nicht die hessischen Steuerzahler/nnen die Kosten tragen sollen, sondern die Schuldigen des Konflikts.
Peter Briody schickte eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Polizeidirektion Mittelhessen und wurde, wie üblich, abgewimmelt:
Hellmeyer war gewarnt. Sie hätte sich vergewissern müssen, ob an ihrem POLAS-HE-Datenmüll etwas dran ist. Jetzt hat Regierungsrätin Hellmeyer gleich doppelt gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen, nämlich gegen Art.6(3) und gegen Art.13.
Was der Marburger Staatsschutz nicht geschafft hatte, führte die Operative Polizei-Einheit (OPE) der Polizeidirektion Marburg skrupellos aus. Als am 4.1.2007 mein Haus durchsucht wurde, nutzte die OPE unter Führung des KHK Rink die Gelegenheit um mich im eigenen Haus niederzuschlagen, zu verletzen, in die Polizeidirektion Marburg zu verschleppen und dort gewaltsam erkennungsdienstlich zu behandeln. Es gab keine Begründung für diese Maßnahme. Die Polizeibeamten Rink & Co. hatten einfach Lust auf Gewalt.
Nachdem meine Hände verheilt waren, schrieb ich am 13.2.2007 folgenden Brief:
Dr. Ulrich Brosa 35287 Amöneburg, 13. Februar 2007 Am Brücker Tor 4 Telefon 06422 7616 Polizeipräsidium Mittelhessen Polizeidirektion Marburg Raiffeisenstraße 1 35043 Marburg Auch per Fax 06421 406 107 -11 Gs - 4 Js 7765/06 - In dem Ermittlungsverfahren gegen Dr. Ulrich Brosa werden sie aufgefordert anzuerkennen, dass die vorläufige Festnahme des Beschuldigten und seine erkennungsdienstliche Behandlung am 4.1.2007 rechtswidrig waren. Begründung: Polizeikräfte der Polizeidirektion Marburg durchsuchten am 4.1.2007 die Wohnung des Beschuldigten. Im Anschluss an die Wohnungsdurchsuchung wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen, erkennungsdienstlich behandelt, dabei misshandelt und erst gegen 11:45 Uhr entlassen. Die strafprozessualen Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme des Beschuldigten und seine erkennungsdienstliche Behandlung lagen offensichtlich nicht vor. Dies war den eingesetzten Polizeibeamten KHK Schick, KOK Nasemann, POK Maaß und KHK Rink offenkundig. Wegen der diesbezüglichen Einzelheiten bezieht sich der Unterzeichner zunächst auf den Akteninhalt 4 Js 7765/06 bei der StA Marburg. Die Staatsanwaltschaft Marburg hat, auch im Namen des Amtsgerichts Kirchhain, in einem Schreiben vom 1.2.2007 jegliche Verantwortung für die Festnahme und die erkennungsdienstliche Behandlung abgelehnt. Diese Maßnahmen seien allein auf Initiative der Polizei erfolgt. Das von Ihren Beamten bei dieser Gelegenheit in Gang gesetzte Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen angeblichen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde von der Staatsanwaltschaft Marburg unter dem Aktenzeichen 4 Js 424/07 eingestellt. Was die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten anbelangt, war zwischen dem Beschuldigten und dem Polizeipräsidium Mittelhessen bereits ein Verfahren bei dem Verwaltungsgericht Gießen anhängig, Az. 10 G 1799/05. In diesem Verfahren musste der Beschuldigte klaglos gestellt werden. Das Polizeipräsidium Mittelhessen hatte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Schon damals wurde festgestellt, dass die Verfügung, mit der die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten angeordnet wurde, rechtswidrig war. Auch stellte sich damals schon heraus, dass die im polizeilichen Auskunftsystem POLAS-HE gespeicherten Angaben über den Beschuldigten weitgehend unrichtig waren. Offenbar sind sie immer noch nicht gelöscht. Soweit eine erkennungsdienstliche Behandlung am 4.1.2007 angeordnet wurde, war sie in keiner Weise erforderlich oder gerechtfertigt. Noch weniger war es zu rechtfertigen dem Beschuldigten die Möglichkeit eines fristaufschiebenden Widerspruchs zu nehmen. Unterschrift: BrosaMein Brief wurde nach mehrmaligem Drängen am 9.7.2007 so beantwortet:
Der Grund für das Einlenken der Polizei ist unklar. Zwar hat Regierungsrätin Hellmeyer hier ein Gesetz respektiert, doch schert sich die deutsche Polizei normalerweise einen Dreck um Gesetze. Immerhin erspart die Erledigung jahrelange Prozessiererei bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Name Höllteufel stammt aus dem höchst lesenswerten Roman "Der Gaulschreck im Rosennetz" von Herzmanovsky-Orlando: Der Beamte Jaromir Edler von Eynhuf ereifert sich in rasender Leidenschaft zur Opernsängerin Höllteufel. Höllteufel jedoch bevorzugt den freischaffenden Metzger Würstl, weil Würstl Vermögen und weitere Vorteile in seine Waagschale wirft.