
Der Fall Reschny ist davon das bekannteste: Der 17-jährige Soldat
Anton Reschny hilft im August 1944 - nicht einmal zwei Wochen nach seiner
Einberufung - bei der Räumung einsturzgefährdeter Häuser mit und nimmt dabei
eine leere Geldbörse sowie zwei Uhren an sich. Daraufhin kommt er wegen
Diebstahls unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse (§§ 242 RStGB,
4 Volksschädlingsverordnung) vor Richter Schwinge. Doch dem Jugendlichen
drohen für dieses Delikt höchstens 10 Jahre Freiheitsstrafe (vgl. § 5 RJGG);
eigenmächtig ändert Schwinge die Anklage auf Plünderung im Felde (§ 129 MStGB)
ab, worauf nach § 50 MStGB Jugendrecht nicht anwendbar ist. Zwar erkennt
das Gesetz nur in besonders schweren Fällen auf Todesstrafe (§ 129 II MStGB),
jedoch kann Schwinge guten Gewissens seinen eigenen Kommentar als Richtlinie
nehmen, so daß er unter dem Prämissen „Mannszucht" und „Abschreckung" auf Tod
für Reschny erkennt. Bezeichnenderweise mildert die damalige Rechtsmittelinstanz,
Reichsführer SS Heinrich Himmler (!), dieses Urteil auf 15 Jahre Zuchthaus ab.
Reschny überlebt.
40 Jahre später zeigt der inzwischen 57-jährige Reschny seinen Richter Schwinge
wegen Rechtsbeugung und versuchten Mordes an, da die Verhandlungsführung sowie
das Mißverhältnis zwischen Schuld und Strafe Schwinges Absicht belege,
das Verfahren mit einem Todesurteil abzuschließen. Die Staatsanwaltschaft Marburg
stellt jedoch das Verfahren ein: Die Anwendung von § 129 II Militärstrafgesetzbuch
sei zwar „verfehlt" und „unverhältnismäßig", aber „vertretbar" gewesen.
Die Beschwerde weist der hessische Generalstaatsanwalt zurück, das
Klageerzwingungsverfahren scheitert am Frankfurter
Oberlandesgericht: Da sich Schwinge in seinem Urteil auf das Militärstrafgesetzbuch
und den relevanten Kommentar (seinen eigenen) gestützt habe, habe er sich nicht
aus eigener Willkür zum Herrn über Leben und Tod gemacht.
1948 wurde Erich Schwinge
erneut Jura-Prof der Uni Marburg, dann Dekan der rechtswissenschaftlichen
Fakultät (FB01), 1954 Rektor der Universität.
Zudem war er hoher Funktionär der hessischen FDP.
Deutsche Juristen dürfen keine Todesurteile mehr fällen. Auf dieser
Internet-Seite werden Personen gewürdigt, die trotzdem Tradition
und Ehre in der modernen Universität aufrechterhalten.
1) Die persönliche Erklärung des damaligen Universitätpräsidenten
Prof. Dr. Horst F. Kern (2000-2004) zur Vorgehensweise des Rechtsprofessors
Detterbeck. Die Erklärung wurde Ende August, Anfang September 2001 verfasst
und lag bei der Senatssitzung am 10.9.2001 vor:
Die entscheidende Wendung im obigen Dokument ist "Vorstand der Forschungstelle
für Finanzdienstleistungsrecht". Dahinter steckt Dr. Reinfried Pohl,
ein Multimillionär, mit Abstand reichster Mann Marburgs, der sein Unternehmen
DVAG (Deutsche Vermögensberatung AG) als Finanzdienstleistung versteht,
während andere es als Drückerkolonne
bezeichnen. Jedenfalls bleibt bei dieser Dienstleistung genug Geld übrig
um den FB01 zu sponsern. So gibt es im FB01 eine Forschungsstelle für
Finanzdienstleistungsrecht. Dass Pohl für Großzügigkeit Gegenleistung
erwarten darf, liegt auf der Hand. Sicher wäre es für die DVAG verkaufsfördernd
gewesen, wenn ihr wichtigstes Aushängeschild, eben der ehemalige Bundeskanzler
Kohl, einen Preis als erstklassiger Rechtsgelehrter erhalten hätte.
Weiter in Kerns persönlicher Erklärung:
Kerns Dokument zeigt insgesamt, wie sehr sich Rechtsdekan Detterbeck für Datenschutz
begeisterte:
2) Die persönliche Erklärung des Prof.Dr.Detterbeck,
die ebenfalls bei der Senatssitzung am 10.9.2001 vorlag:
Mit seinem Schlusssatz: "Zwei auswärtige Rechtsgutachten haben die Rechtmäßigkeit
meines Verhaltens und die Rechtswidrigkeit der Beanstandung des Präsidenten
am 23.8.2001 ausdrücklich und unmißverständlich bestätigt" hat sich
Detterbeck vollends lächerlich gemacht. Wozu Rechtsgutachten gut sind, wissen wir.
Detterbeck hätte nach dieser Entgleisung von allen Posten entfernt werden müssen.
Indessen blieb er Richter im hessischen Staatsgerichtshof. Detterbeck
war maßgeblich an jenem Urteil
vom 13.2.2008
beteiligt, mit dem Studiengebühren in Hessen trotz §59
der Landesverfassung
für legal erklärt wurden - Rechtsbeugung in bester Schwingescher Tradition.
Der hessische Staatsgerichtshof ist mit 11 Richtern besetzt. 5 stimmten gegen das Studiengebührengesetz:
Michael, ein Mittfünfziger, hat es geschafft, dass die vermögende Margit C. ihn liebt.
Margit ist über achtzig; ein Foto von ihr ist nicht aufzutreiben. Als die Liebe
zwischen Margit und Michael zu brodeln begann, verschwand Ignaz C., der
angetraute Gatte Margits, in Pflegeheimen. Er ist jetzt tot.
Margit lohnte Michaels Liebe reich. Ihre (Stief-)Kinder
schätzen die Geschenke auf 10 Millionen Euro und mehr.
Gegen diese fruchtbare Liebe wütet Dr.Janusz Pomer,
kein Jurist, sondern Margits Schwiegersohn. Pomer sieht das Erbe
seiner Gattin hinschwinden. War es Pomer, der Rechtsanwalt Wolski knipste,
als dieser nackt ins Schlafzimmer seiner achtzigjährigen Mandantin
pirschte? Jedenfalls betrieb die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ein Strafverfahren gegen Pomer
wegen Eindringens in Margits und Michaels Intim-Leben.
Sex und Geld, das sind zwei Gefühle, die das Herz des Bürgers höher schlagen
lassen. In der Wolski-Geschichte fehlt nicht einmal das dritte. Ignaz C., Jude,
war im KZ und danach Immobilienhändler. Seine sauer verdienten Spargroschen
träufeln nun in die Garagen der christlichen Richterin Karin Wolski.
Rechtsanwalt Michael Wolski, ebenfalls Christ, hat Janusz Pomer als
"polnischen Juden" enttarnt; vgl. Wolski-Chronologie,
S.9. Polnischer
Jude ist bei Antisemititen die Steigerung von Jude; der Superlativ heißt
Talmudjude.
Nachträge:
Prof.
Dr. Erich Schwinge hat als NS-Richter Todesurteile verhängt.
Nach seiner Berufung an die Universität Marburg 1936
wendet sich Schwinge dem Militärstrafrecht zu.
1941 wechselt Schwinge an die Wiener Universität. Dort findet er erstmals
Gelegenheit, sein theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. So wird
er neben seiner Lehrtätigkeit zuerst Staatsanwalt und später Richter am
Feldkriegsgericht der Division Nr.177 zu Wien und springt ab und zu auch
an Militärgerichten in Frankreich, Belgien und der Sowjetunion ein.
Im Rahmen dieser Tätigkeit beantragt bzw. verhängt Schwinge allein
in den letzten beiden Kriegsjahren aktenkundig 16 Todesurteile.
Prof.Dr.
Steffen Detterbeck, ein Nachfolger Schwinges, versuchte 2001 dem Ex-Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl den Friedrich-Carl-von-Savigny-Preis zuzuschanzen. Kohl - ein
Rechtsgelehrter? Einer, der sich am Parteispenden-Betrug
der CDU beteiligt hat, als Rechtsgelehrter? Ich rufe: JA - Dr.Kohl hat sein
Jura-Studium traditionsbewusst angewendet! Leider lehnte er den Preis
schließlich ab, weil die Umstände sogar für ihn zu widerlich geworden waren.
Die folgenden Dokumente erklären authentischer als jeder
Presseartikel [1],
[2],
[3],
wie es dazu kam.
... Minderheit jener fünf Richter, die Studiengebühren in Hessen für verfassungswidrig
halten und in ihrem Sondervotum die Mehrheit recht unverhohlen als Verfassungsbrecher abstempeln.
Die siegreichen Kollegen hätten Wortlaut und Sinn der Verfassung ins Gegenteil verkehrt.
Die siegreichen 6 stimmten dafür. Detterbeck war einer von ihnen.
Eine andere der sechs war Wolski.
Karin Wolski (CDU),
die das Urteil verlas, gehört einer Juristen-Dynastie an. Sie
ist stellvertretende Präsidentin des Darmstädter Verwaltungsgerichts und nebenbei
Richterin des hessischen Staatsgerichtshofs. Doch das Geld der Dynastie schafft
ihr Mann an - wie es nach Tradition und Ehre sein soll - , der Rechtsanwalt
Michael Wolski.
Wir schauen in eine rosige Zukunft. Wann wird Nico Wolski Dekan des FB01?
Karin Wolski,
Gattin des Rechtsanwalts Wolski, ist tolerant. Sie fährt,
seit ihr Mann Margit liebt, einen roten Ferrari und andere attraktive Karossen.
Auch Karins Sohn Nico Wolski (CDU),
der in Marburg Rechtswissenschaften studiert, blieb von Margits Großzügigkeit
nicht unberührt. Studiengebühren schrecken ihn nicht.
Süddeutsche Zeitung 25.7.2009 Der Clou mit der Luxus-Wohnung in Cannes.
Wiesbadener Kurier
5.8.2009 Anklage erhoben (mit Vorgeschichte).
Frankfurter Rundschau 5.8.2009
Anklage erhoben.