That it is the right of the subjects to petition the king, and all commitments and prosecutions for such petitioning are illegal;In Deutschland wurde das Beschwerderecht 1949 ins Grundgesetz aufgenommen:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.Dass so ein Grundrecht besteht, schert die deutschen Herrschaften und ihre Büttel jedoch nicht. Sie benutzen § 164 des Strafgesetzbuches, die so genannte falsche Verdächtigung, um das Grundrecht auf Beschwerde zu zerstören:
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Die Strafe ist hoch, bis zu fünf Jahren Gefängnis, viel höher als bei Beleidigung oder übler Nachrede. Alle, die es gewagt haben sich zu beschweren, sollen eingeschüchtert und diffamiert werden; sie sollen als Lügner, Straftäter, Vorbestrafte dastehen.(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Im Gesetzestext ist ein Ausdruck enthalten, der die Anwendung des § 164 StGB fast unmöglich machen müsste: ...wider besseres Wissen.... Davon profitieren die vielen Polizeibeamten, die andere Menschen fast täglich zu Unrecht anzeigen. Zeigt man solche Polizisten wegen falscher Verdächtigung an, antworten die Staatsanwälte, den Beamten sei kein direkter Vorsatz (dolus directus) nachzuweisen. Für Menschen aber, die sich über Polizisten beschweren, lassen Staatsanwälte und Richter denselben Vorbehalt nicht gelten. In den Strafbefehlen, Anklageschriften und Urteilen steht dann einfach: "Es war Ihnen bewusst!", ohne dass dafür ein Beweis vorgelegt würde.
Die Strafverfahren wegen angeblich falscher Verdächtigung verlaufen alle dreigliedrig:
6.6.2001 Strafbefehl des Richters Heitzer vom Amtsgerichts gegen Horst Schäffer, der sich zweimal über einen bayrischen Polizeibeamten beschwert hatte.
Was an der Beschwerde Schäffers falsch sein soll, wird nicht erklärt. Die Unrichtigkeit wird nicht einmal behauptet. Stattdessen erklärt Richter Heitzer, ein Beschwerdeführer mache sich schon strafbar, wenn er keine Beweise für seine Beschwerde vorbringe. Als einziger Zeuge wird der Polizeibeamte genannt, gegen den sich die Beschwerde richtete. Dass Horst Schäffer wider besseres Wissen handelte, wird beweislos unterstellt. Seite 2:
Sie wußten hierbei, dass es für diese Darstellung keinerlei Beweise gibt. Dies war Ihnen bei Ihrer Anzeigeerstattung sowohl am 28.03.1994 wie auch bei dem Telefonat am 20.06.2000 bewußt.
Der Strafbefehl wurde rechtskräftig, da kein Einspruch eingelegt wurde. An den Strafbefehl schlossen sich Zivilprozesse und weitere Strafverfahren an, die sich immer mehr gegen den Sohn Horst Schäffers richteten, weil der meinte, er müsse seine Eltern in Schutz nehmen. Christian Schäffer beging am 3.4.2009 Selbstmord.
7.6.2004 Anklageschrift des Oberstaatsanwalts Jörg von der Staatsanwaltschaft Marburg gegen Brosa.
6.2.2006 Anklageschrift des Oberstaatsanwalts Jörg von der Staatsanwaltschaft Marburg gegen Ivancik und zwei Mitglieder der Humanistischen Union Marburg Hanke und Pavlovic, die sich im Kampf Ivanciks gegen seinen unehelichen Schwiegervater für den blinden Tschechen eingesetzt und sich über den schwiegerväterlichen Verfassungsschützer bei der brandenburgischen Landesregierung beschwert hatten. Das angebliche Vergehen der drei Angeschuldigten wird auf Seite 2 beschrieben:
Die Angeschuldigten Pavlovic und Hanke gaben am 30.03.2005 als Vertreter der Humanistischen Union - Ortsverband Marburg - eine Pressemitteilung heraus, die sie unter anderem an das Innenministeri- um des Landes Brandenburg sandten. Darin warfen sie dem im öffent- lichen Dienst des Landes Brandenburg als Regierungsdirektor be- schäftigten Peter Giebler vor, Ende Januar 2003 seine Enkeltochter von Marburg nach ... entführt, seine dienstliche Posi- tion als Regierungsdirektor im Verfassungsschutz zur Austragung fa- milieninterner Streitigkeiten missbraucht und nicht zwischen Beruf und Privatleben unterschieden zu haben. ... Die Angeschuldigten erhoben diese Behauptungen, obgleich sie deren Unrichtigkeit kannten, um zu erreichen, dass Peter Gieblers Vorge- setzte ihn von seiner Position entbinden und ihm eine andere Aufgabe zuweisen.Weshalb die gegen den Verfassungschützer erhobenen Vorwürfe "unrichtig" sein sollen, schreibt der Oberstaatsanwalt Jörg am Ende des Anklageschrift auf Seite 4:
Die Angaben des Zeugen Peter Giebler bestätigen zunächst, dass es sich bei den in der Pres- semitteilung genannten Personen um ihn selbst und den Angeschuldigten Ivancik handelt. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe hält er zudem für haltlos, was auch ein Vermerk des Geheim- schutzbeauftragten des Ministeriums des Inneren vom 1. April 2005 bestätige. Die Zeugin Sonja G gibt darüber hinaus an, sie selbst sei nach der vollzogenen Tren- nung von Lubomir Ivancik am 28.01.2003 zu ihrem Vater nach ... gezogen.OStA Jörg verschweigt dabei, dass Verfassungsschützer Giebler selbst "Geheimschutzbeauftragter" ist. Selbstverständlich reicht es für eine Anklage wegen falscher Verdächtigung nicht, wenn der von einer Beschwerde betroffene Beamte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe für "haltlos hält". Oberstaatsanwalt Jörg hat also keine Beweise für die Unrichtigkeit der Beschwerde. Selbstverständlich hat Jörg auch keine Beweise dafür, dass Ivancik, Pavlovic und Hanke wider besseres Wissen handelten. Jörg behauptet nur: "Die Angeschuldigten erhoben diese Behauptungen, obgleich sie deren Unrichtigkeit kannten".
Die Anklage des Oberstaatsanwalts Jörg wegen angeblich falscher Verdächtigung ist selbst eine falsche Verdächtigung. Genauer: Sie ist eine Verfolgung Unschuldiger, deren Zweck es war, die bürgerrechtlich engagierten HU-Mitglieder Pavlovic und Hanke einzuschüchtern und den Menschen, den Pavlovic und Hanke unterstützen wollten, nämlich Ivancik, zu diffamieren. Dieser Hans oder Heinz Jörg, der es geschafft hat Oberstaatsanwalt in Marburg zu werden, ist ein Krimineller, der schleunigst aus dem Staatsdienst entfernt werden muss.
Aus Mangel an Substanz besteht die Anklageschrift größtenteils aus OStA Jörgs
Bestrebungen den blinden Tschechen Lubomir Ivancik, geboren 1934,
madig zu machen. Jörg rutscht dabei in unfreiwillige Komik.
Seite 2:
Bl. 45 ff. 3) Urteil des AG Marburg vom 28.09.2004 Bl. 42 ff. 4) Urteil des LG Marburg vom 17.02.2005In diesen Urteilen ging es um Lubo als mutmaßlichen Sexsklavinnen-Halter, eine Lachnummer der Marburger Justiz. Aus den Urteilen folgt jedenfalls nicht, dass Verfassungsschützer Giebler Privates von Dienstlichem stets sorgfältig getrennt hat.
Seite 3:
Am 11. Juli 2003 erhob die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage gegen den Angeschuldigten Ivancic wegen schwerer Körperverletzung und Bedrohung (Az 450 Js 12457). Dieser habe am 01.02.2003 in der Wohnung der Zeugin G versucht, seine Tochter zu besuchen, sei dar- an aber von dem Zeugen Peter Giebler gehindert worden. Daraufhin sei es zu einer körperli- chen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der Angeschuldigte mit seinem Blin- denstock aus Metall mehrfach auf den Zeugen Giebler eingeschlagen habe.Jörg verhehlt, dass der mit dem Blindenstock angeblich verprügelte Verfassungschützer Giebler nicht blind und wesentlich jünger als sein unehelicher Schwiegersohn ist. Seine Tochter Sonja, also die Frau, mit der Lubomir Ivancik ein Kind hat, ist an die 45 Jahre jünger als Lubomir.
Weiter über Lubo unten auf Seite 3:
... Hier wurde er mit seiner Toch- ter am 05.08.2005 von der Polizei angetroffen und mit ihr auf die Polizeidienststelle Marburg gebracht. Dort betitelte er den KOK Emmerich als "Idioten" und sagte zu den Polizeibeamten "Ihr seid wie SS".Auch das Verfahren 4 Js 11681/05 StA Marburg ist mittlerweile eingestellt - auf Staatskosten - hauptsächlich deswegen, weil Lubo "Idiot" und "Ihr seid wie SS" in einer Situation gesagt hat, in der diese Ausdrücke angebracht waren.
Das Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Pavlovic und Hanke wurde 2008 nach § 153 StPO eingestellt, das Verfahren gegen Ivancik nach § 154 (2) StPO.