Bild rechts: Hier fand die historische Schlacht zwischen einem
Bauern und zwei Vollzugsbeamten statt. Die originale Mistgabel
ist noch vorhanden. Von der Jauchepfütze ist wenig
übrig geblieben.
Az. 11 Ds - 4 Js 4669/04 bei der StA Marburg.
Am 25.11.2004 wurde der Bauer Peter Nau des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Tierquälerei angeklagt. Er wurde gerichtet vom Kirchhainer Amtsgerichtsdirektor Laudi. Was war geschehen?
Am 11.2.2004 stattet Amtsveterinär Dr.Helm der Bauersfrau Nau einen Hofbesuch ab. Bauersfrau Nau ist blond, hat schöne Haut und ist sehr gut gebaut. Bauersmann Nau ist nicht daheim.
Am 19. und 20.2.2004 findet der Bauer in den vom Amtsveterinär inspizierten Ställen erst eine, dann zwei Kühe tot. Die drei ersten Opfer von Naus Tierquälerei, meint Helm. Die Todesursache ist nicht geklärt.
Am 11.3.2004 stattet der Amtsveterinär Dr. Helm der Bauersfrau einmal mehr einen Hofbesuch ab. Der Bauersmann ist nicht daheim. Sie reden über Hunde und suchen gemeinsam einen Kuhstall auf. Doch als Dr.Helm an allem etwas auszusetzen hat, empört sich die Bauersfrau. Sie habe sich so viel Mühe gegeben, sagt sie. Sie drängt den Amtsveterinär mit der "Kraft ihres Körpers" aus dem Stall.
Dr.Helms Schilderung ist insoweit glaubwürdig. Denn Mutter Natur hat Bauersfrau Nau mit körperlichen Glücksgütern reich gesegnet. Dr.Helm aber ist spindeldürr und im ursprünglichen Sinn des Worts gräulich.
Der Amtsveterinär holt sich Verstärkung: den Amtsveterinär Preiß und die Polizeibeamten Schäl und Aßmann. Die Bauersfrau ruft ihren Mann von seiner Haupterwerbsstelle. Vor dem Kuhstall treffen die Heere aufeinander. Bauersmann Nau verweigert den Zutritt und stellt ein "Unglück" in Aussicht. Nau hat genug vom Rendezvous im Kuhstall und bemängelt den fehlenden richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Nau hält kurz eine Mistgabel quer vor seinen Bauch, schafft sie aber umgehend beiseite.
Diese Darstellung geben sowohl der Angeklagte Nau als auch alle Zeugen: Helm, Preiß, Schäl und Frau Nau. Alle, bis auf einen: Der Polizeibeamte Aßmann legt nach und beschuldigt den Bauersmann mit den Zinken der Mistgabel nach der Staatsmacht gezielt zu haben. Damit Missverständnisse unmöglich sind, führt PK Aßmann gestisch den Stich mit der Mistgabel vor, den Nau vollbracht haben soll.
Wie sich die Schlacht am Kuhstall fortsetzt, beschreiben alle in ähnlicher Weise. Die Polizeibeamten besprühen den Bauern mit Pfefferspray und wollen ihn mit Handschellen fesseln, schaffen es aber nicht. Die Beamten ziehen an den Beinen des Bauers, worauf dieser, mit dem Gesäß voran, in eine Jauchepfütze plumpst. Dabei zieht er die propren Beamten in Mitleidenschaft. Amtsveterinär Helm steht mit dem Fotoapparat dabei, doch leider leider leider fotografiert er nicht.
Zwist herrscht jedoch über die genaue Zeit des Pfefferspray-Spritzens. Während der Bauer behauptet, er habe gleich zu Anfang eine "volle Ladung" abbekommen, beteuern die Polizisten steif und fest, sie hätten den Bauern vor dem Spritzen pflichtgemäß verwarnt.
Trotz Pfefferspray und Jauche schaffen es die Polizeibeamten immer noch nicht den Bauern in Banden zu schlagen. Er schlüpft in den Kuhstall. Die Staatsmacht zieht sich vom Kuhstall zurück. Man weiß nie. Vielleicht stapelt der Bauer dort Sprengstoff. Der Bauer nutzt den Rückzug der Staatsdiener um aus dem Stall zu huschen und in sein Haus zu flüchten.
Endlich können die Amtsveterinäre den Kuhstall inspizieren. Sie finden dort eine festliegende Kuh: das vierte Opfer von Naus Tierquälerei!
Festliegende Kuh ist ein landwirtschaftlicher Fachausdruck. Eine festliegende Kuh ist trotz eindringlicher Stimulanzien nicht fähig aufzustehen. Eine festliegende Kuh ist im Regelfall dem Tod nah. Sie darf nur noch getötet, aber nicht mehr geschlachtet werden, ein Riesenverlust für den Bauern.
Bauer Nau hat tags zuvor den Tierarzt Dr.Schäfer gerufen.
Der hat der Kuh Herzinsuffizienz und Bauchhöhlenwassersucht
diagnostiziert und dem Bauer geraten die Kuh schlachten
zu lassen, bevor sie sich endgültig hinlegt. Und wirklich
hat der Bauer seinen Viehhändler sofort angerufen.
Am 31.3.2004 rücken Dr.Helm, sechs Polizisten und
ein Viehhändler mit großem Viehtransporter
beim Bauern Nau an und holen acht Kühe und einen Bullen ab -
wiederum ohne richterlichen Beschluss. Dr.Helm fürchtet
um das Leben der Tiere, die Bauer Nau in tierquälerischer
Weise zu Skeletten abgemagert habe. Tatsächlich
sind einige Tiere für ihr Alter zu leicht.
Die Kuh mit der Endnummer 62 wird von Dr.Helm als so
schwach und todkrank befunden, dass er sie am 2.4.2004
ins Untersuchungsamt Gießen schaffen lässt.
Dort nimmt sie die Tierärztin Dr.Kabisch in Empfang.
"Ein kleines Kerlchen im riesigen Tiertransporter!"
ruft Dr.Kabisch aus. Frau Kabisch verwandelt die Kuh
in einen Mann und dann bringt sie ihn um.
Dr.Kabisch seziert die euthanasierte Kuh. Das Kerlchen
erweist sich als vollkommen gesund. Nur ist es tot.
Noch ein Opfer des tierquälenden Nau!
Dr.Kabisch wird gefragt, wie sich die Kuh mit der
Endnummer 62 bei der Einlieferung verhalten habe.
"Quicklebendig", antwortet die Tierärztin. "Das Kerlchen"
sei sogar "wehrig" gewesen. Wehrig bedeutet,
die Kuh hat Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet,
als sie getötet wurde.
Die anderen sieben Kühe und der Bulle verbringen
zweieinhalb Monate in der Obhut des staatlichen
Veterinäramts. Schließlich sollen auch sie
der Gnade des schönen Tods teilhaftig werden.
Doch das verbietet Viehhändler Hamel.
Er erklärt, Bauer Nau habe Schulden bei ihm.
Die Tiere gehörten ihm, dem Viehhändler.
Kurz nach der Übereignung lässt der Viehhändler
die Tiere wiegen. Alle bis auf den Bullen sind in staatlicher Obhut
noch leichter geworden. Hamel verkauft die Tiere an den Bauern Lauer,
wo sie sich stetiger Gewichtszunahme erfreuen.
Beispiel: die Kuh mit der Endnummer 58
Staatsanwältin Vockert, mir zuvor nur durch
eine inkompetente Entscheidung bekannt, fordert
die Verurteilung des Bauern Nau wegen
Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei.
"Es steht nun fest", sagt sie. Das ist die
juristische Wendung, wenn Unwahrheiten durchgesetzt
werden sollen. Pathetisch deklamiert Vockert:
"Warum sollten die Beamten lügen?"
Diese Frage kann ich beantworten: Weil viele
Justizangehörige und Polizisten
gewohnheitsmäßig lügen.
In Naus Prozess hat PK Aßmann
erwiesenermaßen falsch ausgesagt. Seine
Erzählung ist nicht mal mit der seines
Kollegen POK Schäl verträglich.
Auch die Äußerungen Dr.Helms über
die Kuh mit der Endnummer 62 sind mit denen Dr.Kabischs
unvereinbar.
Alle vier: Aßmann und Schäl, Dr.Helm und Dr.Kabisch
sind Zeugen der Anklage. Keiner von ihnen will sich
auch nur im Geringsten für den Bauer Nau einsetzen.
Richter Laudi verurteilt Nau wegen Widerstands gegen
die Staatsgewalt und Tierquälerei
zu 6 Monaten Gefängnis auf Bewährung und
zu 800 Euro Geldstrafe.
Um es klarzustellen: Ich bin sehr für Tierschutz und fände
es gut, wenn eine Behörde ihn durchsetzte. Die Bauern -
nicht nur Nau - behaupten dagegen, das Veterinäramt hätte sich
jahrelang nicht um sie gekümmert. Erst wenn sie aus irgendwelchen
Gründen, die mit Tierhaltung nichts zu tun hätten, irgendwelchen
Behördenvertretern unliebsam geworden wären, erschienen
die Amtsveterinäre alle paar Wochen bei ihnen und suchten,
bis sie was gefunden hätten.
Nehmen wir im vorliegenden Fall an, Bauer Nau sei wirklich
ein Sadomasochist, der erstens seine Tiere in den Hungertod
treibt und zweitens sich selbst damit am meisten schadet.
Da erscheinen die staatlichen Tierschützer, euthanasieren
nur zur Probe eine völlig gesunde Kuh und bringen die anderen
Kühe dem schönen Tod so nahe, dass nur ein
privatwirtschaftlich-gewinnorientierter Viehhändler sie vorm
schleunigen Frühableben rettet.
Im Grund wirft Amtsveterinär Dr.Helm dem Bauern Nau nicht
Tierquälerei, sondern unzureichende Hygiene vor. Es ist schwierig
Lebewesen durch ihre natürliche Unreinlichkeit zu töten.
Ursache des Unglücks war wahrscheinlich eine virale Krankheit,
vermutlich BVD. Drei Kühe sind daran gestorben. Die anderen
wollten nicht fressen, als sie krank waren, doch sind inzwischen
gesundet. Bauer Nau hat nicht verstanden, was in seinem Stall vorging,
die Amtsveterinäre aber auch nicht. Die von Richter Laudi
akzeptierte Erklärung des Todes durch Unreinlichkeit liegt auf dem
gleichen Niveau wie die Erklärung eines grippalen Infekts durch
Erkältung. Das ist alles Quatsch.
Richter Laudi
würzte die Würde des Gerichts mit spaßigen
Sprüchlein:
Die ersten vier Sprüchlein würde Laudis untergebener Richter
Filmer als "geschmacklos" bezeichnen, wenn sie nicht gerade
von seinem Vorgesetzen stammten.
Die Verfehlung des fünften Sprüchleins wiegt schwer.
Laudi hat nicht kapiert, dass das Gericht keine Bühne ist,
auf der er seine Wichtigkeit vorführen darf. Er muss sich
als Richter objektiv um die Aufklärung des Sachverhalts
bemühen und muss seine Befindlichkeiten zurückstellen.
Ein anderer Schlag mit dem Hammer ins Gebiss jedes
Rechtsuchenden ist der Dreh mit dem
Verbotsirrtum.
Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet das Eigentum.
Bauer Nau meinte, nur ein richterlicher Beschluss könne
die Gewährleistung aufheben, als er seinen Widerstand
gegen die Staatsgewalt verübte. Nau irrte. Er
überblickt die vielen Gesetze nicht, die die grundgesetzliche
Bestimmung aushöhlen. Naus Verteidiger plädierte
demgemäß auf Verbotsirrtum. Natürlich vergeblich.
Vom Verbotsirrtum profitieren nur Nazis und andere Begünstigte
der bundesrepublikanischen Justizerei.
am 31.3.2004 schätzt Amtsveterinär Dr.Helm beim Bauern Nau ..... 300 kg
am 2.4.2004 nach der Beschlagnahme gewogen .................... 351 kg
am 11.6.2004 vom Viehhändler Hamel gewogen ..................... 310 kg
am 27.8.2004 schätzt ein vereidigter Gutachter beim Bauern Lauer 380 kg