Mein Verteidiger Dr. Edmund Haferbeck hat bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
eine Strafanzeige gegen hohe hessische Richter
eingereicht. Zur Vergeltung leitete Staatsanwalt Rainer
Franosch ein Ermittlungsverfahren gegen Dr.Haferbeck mit der Behauptung ein,
Dr.Haferbeck habe sich der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt
strafbar gemacht.
Davon wusste ich nichts, als mich StA Franosch zu einer Zeugenvernehmung
am 5.4.2007 förmlich vorlud. Die Art der Vorladung war so mysteriös,
dass mir geraten schien einen Zeugenbeistand mitzunehmen.
Das Zeremoniell der Vernehmung ließ dann auch Zweifel an der
Schuldfähigkeit des StA Franosch aufkommen. Davon handelt der
folgende Brief an Franoschs Vorgesetzten, den Leitenden Oberstaatsanwalt
Koeppen.
Dr. Ulrich Brosa
35287 Amöneburg, 25. Juni 2007
Am Brücker Tor 4
Telefon 06422 7616
Staatsanwaltschaft b.d.LG
Behördenleitung
35037 Marburg
Betrifft: 2 Js 2683/07
Sehr geehrter Herr Koeppen,
bitte veranlassen Sie, dass eine Aufwandsentschädigung für die zeugen-
schaftliche Vernehmung am 5.4.2007 in der Staatsanwaltschaft Marburg auf das Konto
xxxxx der Brosa GmbH bei der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Bankleitzahl xxx
xxx xx überwiesen wird. Ich fuhr von hier direkt zur Staatsanwaltschaft und
bin Geschäftsführer der Brosa GmbH. Die Vernehmung ging von meiner Arbeits-
zeit ab, so dass ich den eingehenden Betrag direkt als Einnahme meiner GmbH
buchen möchte.
Ich muss mich an Sie wenden, da Staatsanwalt Franosch nach meinem sicheren
Wissen Rechtsbeugung begangen hat. Zur Begründung verweise ich nur auf den
von ihm gefälschten Täter-Opfer-Ausgleich zugunsten des Berger-88-Gründers
Cxxxxxxxx Axxxxxxxxxx (2 Js 10014/02 StA Marburg). Eine korrekte Bearbeitung
kann ich von Herrn Franosch nicht erwarten.
Die zeugenschaftliche Vernehmung am 5.4.2007 fand unter bizarren Umständen
statt: Herr Franosch hatte für die Vernehmung einen der Säle des Landgerichts
reserviert. Als ich mit einem Zeugenbeistand, Herrn RA Döhmer, dort erschien,
fanden wir schon vor Beginn der Vernehmung an der Tür des Saals ein beein-
druckendes Schild: Vernehmung. Nicht stören! Im Inneren des Saals erwartete
uns Herr Franosch, der auf dem Platz des Vorsitzenden thronte. Zu seiner Rech-
ten und Linken hatte er je eine Frau postiert. Besonders interessant war die
Dame, die Herr Franosch auf den Platz des Staatsanwalts gesetzt hatte. Diese
Dame hatte offenbar keine Funktion. Herr Franosch hieß mich zu seinen Füßen
Platz nehmen und versuchte meinen Zeugenbeistand aus dem Saal zu vertreiben.
Meine Fragen an Sie sind: Wie können Sie den Aufwand in Anbetracht der an-
geblich knappen Mittel der Justiz rechtfertigen? War die Dame auf dem Platze
des Staatsanwalts Frau Franosch? Bekanntlich hat sich Staatsanwalt Franosch
nach der Scheidung von seiner ersten Frau zügig aus dem, was er in der Staats-
anwaltschaft Marburg vorfand, eine neue Gattin erwählt. Dass just Justiz-
behörden als Partnerschaftsinstitute oder gar als Familienbetriebe fungie-
ren, ist wegen der anzustrebenden Objektivität bedenklich und wird dem Anse-
hen der Justiz schaden.
Meiner begründbaren Ansicht nach war die Vernehmung am 5.4.2007 insgesamt
überflüssig. Ich rege darum an die Aufwandsentschädigung Herrn Franosch von
der Besoldung abzuziehen.
Hochachtungsvoll
Die an Staatsanwalt Franosch beobachteten Symptome sind leider nicht einzigartig. Staatsanwalt Willanzheimer - jetzt OStA - lud mich nach ein paar Tagen erneut vor, und zwar zum 20.4..
Hilters Geburtstag in der Staatsanwaltschaft Marburg! Da hatte ich wirklich Bessres zu tun. Ich ging nicht hin. Für eine "Fortsetzung der Zeugenvernehmung", die OStA Willanzheimer ankündigte, bestand ohnehin kein Grund.
Termine zu Hitlers Geburtstag (20.4.) oder zur Reichspogromnacht (9.11.) sind mir von einheimischen Juristen zu oft aufgenötigt worden. An Zufälle glaube ich nicht mehr.