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Der Richter im Movie ist dem Richter Schulte, dessen Verhalten
unten erörtert wird, äußerlich ähnlich. Schulte
trägt keine schwarzen Spaghetti quer auf seiner Glatze.
Normalerweise wird unter Meineid verstanden, dass einer einen anderen zu Unrecht beschuldigt und das beschwört. Mir dagegen wird vorgeworfen, ich hätte Meineid begangen, indem ich einen Brief, den ich ans Justiz-Ministerium in Wiesbaden (!) geschickt habe, den Marburger (!) Justizbehörden verschwiegen hätte. Mit dem Meineid-Verfahren soll eine Strafvereitlung im Amt vertuscht werden, begangen vom selben Staatsanwalt, der sich die Meineid-Anklageschrift ausgedacht hat. |
Eines Nachts gabe es Tumulte ... Nur der Ärger ging leider von unserem Berliner und Klein-Fotoapparat aus und nicht von irgendeinem Schläger. Der besagte Mann kann noch nicht einmal einer Fliege ein Bein ausreißen ... Tja und da ging halt schon mal die Haustürscheibe zu bruch. Aber unser hochstudierter Berliner ist ja clever und meint er müßte sich als Opfer dahinstellen. Dabei hat er leider nicht bemerkt, daß viele unserer Stadtbewohner das Schauspiel von vorn bis bis zum großen Finale hinter nächtlichen Fensterscheiben beobachtet haben. Also bittschön bei der Wahrheit bleiben.Mir war klar: Der Ortsdiener wollte mich zwingen meine Anzeige gegen Morton & Co. zurückzuziehen, da sonst viele unserer Stadtbewohner gegen mich aussagen würden. Es ist das, was die Juristen Nötigung nennen.
Albrecht wandte sich mit seiner Entdeckung an die damalige Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Ursula Goedel und erstattete Strafanzeige. Jede deutsche Staatsanwaltschaft ist verpflichtet zu ermitteln, sobald Anzeige erstattet wird. § 160 StPO:
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.Selbstverständlich reichte Dr.Albrechts Erkenntnis für eine Verurteilung Aschenbachs wegen der kleinen Amöneburger Geschichte nicht. Am dringendsten war die Klärung der Frage, ob die kleine Amöneburger Geschichte überhaupt eine Straftat beinhaltete. Ich war zwar "subjektiv überzeugt" (ein Ausdruck des Staatsanwalts Franosch), dass ich in der Nacht zum 12.5.2002 niemanden provoziert hatte. Doch war ich in dieser Nacht allein. Wären viele unserer Stadtbewohner als Zeugen aufgetreten und hätten behauptet, dass die kleine Amöneburger Geschichte der Wahrheit entspräche, hätte meine "subjektive Überzeugung" nichts genutzt. Mit anderen Worten: Ich hatte zwar einen Beweis für die Identität des Ortsdieners mit Aschenbach, aber keinen Beweis für die Unwahrheit der kleinen Amöneburger Geschichte.
Wenn es darum ging Strafverfahren gegen mich zu konstruieren, hat die Staatsanwaltschaft Marburg auch ohne Anzeige und Verdacht von sich aus Leute angeschrieben, damit sie mich denunzieren. Albrechts Anzeige gegen Neonazis jedoch verschwand im Orkus der Staatsanwaltschaft Marburg - bis zur Einleitung des Meineid-Verfahrens gegen mich. Die Staatsanwaltschaft hatte Albrechts Anzeige als so abwegig eingestuft, dass sie Ermittlungen gegen Aschenbach wegen der kleinen Amöneburger Geschichte für nicht notwendig hielt.
Als die Randalen in Amöneburg immer gewalttätiger wurden, wandte ich mich mehrmals an das hessische Justizministerium. Das Justizministerium leitete meine Eingaben an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft leitete meine Eingaben an die Staatsanwaltschaft Marburg weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft übt die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Marburg aus. Das Justizministerium übt die Dienstaufsicht über die Generalstaatsanwaltschaft aus. Alle diese Behörden nahmen meine Eingaben zur Kenntnis. Doch keine Behörde veranlasste die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der kleinen Amöneburger Geschichte gegen Aschenbach. Dass die Einleitung versehentlich unterlassen wurde, ist ausgeschlossen.
Ich glaubte, nach diesem Urteil läge endlich genug Material vor um Ermittlungen gegen Aschenbach einzuleiten, und schrieb erneut eine Anzeige gegen ihn, und zwar wegen Nötigung, übler Nachrede und des Verdachts der Verleumdung. Ich setzte, um neue Ausflüchte der Staatsanwaltschaft zu erschweren das Wort "Strafantrag" auf meine Eingabe.
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Gegen Franoschs Einstellung legte ich Beschwerde ein bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. Dass bei der Gerichtsverhandlung am 16.6.2003 neue Erkenntnisse zutage gekommen waren, erklärte ich ausdrücklich. Der ominöse LOStA Zahl von der Generalstaatsanwaltschaft wies Franosch an die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Richter Laudi (1), (2) täuschte auf Wunsch des Staatsanwalts Franosch eine Zeugenvernehmung vor, obwohl ich als Beschuldigter vernommen wurde. In Franoschs Antrag heißt es:
Beim Zeugen Dr.Brosa wird eidliche Vernehmung gem. § 65 Nr.1 StPO beantragt. Beweisthema ist die Frage, wann er Kenntnis von der Täterschaft des Besch[uldigten C.A]. hatte, d.h. ob der Strafantrag binnen der 3-Monats-Frist gestellt wurde... Angesichts Bl.12 bestehen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage Bl.19Ich sollte also nicht über Aschenbach befragt werden, sondern ausschließlich über mein eigenes, vermeintlich strafbares Verhalten. Überhaupt kommt es nicht darauf an, wie eine Vernehmung deklariert wird. Denn die Voraussetzungen des § 60 StPO sind erfüllt:
Von der Vereidigung ist abzusehen ...Der Staatsanwaltschaft lag alles, was ich mitzuteilen hatte, in schriftlicher Form bereits vor. Die Vernehmung durch Richter Laudi diente nur dem Zweck mich in ein Meineid-Verfahren hineinzutreiben. Laudi führte die Vereidigung durch und beging somit einmal mehr gemeinsam mit Franosch Rechtsbeugung.(2) bei Personen, die der Tat, welche den Gegenstand der Untersuchung bildet, verdächtig ... sind.
Aus dem Protokoll des Ermittlungsrichters Laudi geht
tatsächlich hervor, dass ich überhaupt nicht
über Missetaten des Aschenbach befragt wurde, sondern nur über
eine Tat, derer ich selbst verdächtigt wurde:
Blatt 18,
Blatt 19,
Blatt 20.
Klicken Sie auf die Seiten, die Sie ansehen möchten.
Das im Protokoll erwähnte Blatt 19 reproduziert meine
Beschwerde an den Generalstaatsanwalt;
Blatt 12 enthält Albrechts
Strafanzeige; Blatt 22 ist ein kaum leserlicher Screen-Dump
von einer Internet-Seite,
auf der Gleiches stand wie in Albrechts Strafanzeige.
Akten, die Franosch in den Fingern hatte, sind chaotisch.
Sie weisen große Lücken auf und sind oft mehrdeutig
paginiert.
Auf den Blättern 18,19,20 müsste die Unwahrheit stehen, mit der ich meineidig geworden sein soll. Doch dass wir schon vor der Gerichtsverhandlung am 16.6.2003 wussten, wer hinter Ortsdiener Fritz alias bergpower29m@aol.com steckt, nämlich Aschenbach, habe ich auch in der Vernehmung unmissverständlich erklärt; als neue Erkenntnis kam infolge der Gerichtsverhandlung am 16.6.2003 der Beweis hinzu, dass Aschenbach gelogen hatte und niemand da war, auf den er seine Lügen abwälzen konnte. Was unter Kenntnis von Tat und Täter zu verstehen ist, stellt eine Rechtsauffassung dar, über die man verschiedener Meinung sein kann, die also kein Inhalt eines Eids sein kann.
Daraufhin stellte StA Franosch das Ermittlungsverfahren gegen Aschenbach erneut ein und klagte mich wegen Meineides an. Ich hätte vor schon vor der Gerichtsverhandlung am 16.6.2003 Kenntnis von Tat und Täter gehabt. Als Beweis für die Kenntnis verwendete Franosch Dr.Albrechts Strafanzeige und eines meiner Schreiben, die vom Justizministerium über die Generalstaatsanwaltschaft in die Staatsanwaltschaft Marburg gewandert waren. Dieselben Eingaben, die alle zuständigen Justizbehörden für unzureichend befunden hatten um ein Ermittlungsverfahren gegen Aschenbach einzuleiten, bewiesen plötzlich meine Kenntnis von Tat und Täter.
Die subjektive Überzeugung des Angeschuldigten (damit meint Franosch mich), eine bestimmte Person habe eine bestimmte Tat begangen, ist zu einer Überführung bei bestreitender Einlassung nicht ausreichend.An dieser Stelle wird Franoschs Schlitzohrigkeit offensichtlich, mit der er das, was Kenntnis von Tat und Täter sein soll, nach Belieben verschiebt - immer zum Zweck der Strafvereitlung zu Gunsten bestimmter Personen.
Richter Schulte meint, ich hätte kein Verbrechen, sondern eine Bagatellstraftat gemäß § 163 StGB begangen und dürfe mich auf Notwehr gegen die Staatsanwaltschaft berufen. Bald danach zeigte sich: Schulte wechselt seine Rechtsauffassungen wie Kaiser Wilhelm seine Uniformen. Schulte konstruiert, genau wie sein staatsanwaltliches Pendant Franosch.
Wie ein deutscher Richter der Gegenwart (Mirko Schulte) einem Menschen einen Meineid anhängt, auch wenn nichts vorliegt, was dieser Mensch falsch gesagt haben könnte: Schulte behauptet, ich hätte "ein Schreiben an eine andere Behörde pflichtwidrig verschwiegen", und erweckt den Eindruck, als sei ich danach gefragt worden. Die "andere Behörde" ist das Justizministerium in Wiesbaden, also die Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft, die Dr.Albrechts Strafanzeige "pflichtwidrig" hat verschwinden lassen.
Hier ist mein Schreiben vom 25.03.2003 (19.05.2003), das ich
verschwiegen haben soll:
Blatt 24,
Blatt 25,
Blatt 26
und mein Internetposting vom 11.06.2005,
das Schulte unten auf seiner S.1 erwähnt.
Bitte lesen Sie Schultes Urteil (pdf, 1.7 MB)! Schulte lügt, dass die Balken sich biegen. Die Beweise dafür sind in der Quellendatei zu finden.
Schulte ist auch ein schlechter Jurist. Er schreibt immer von meiner "Überzeugung", obwohl "Überzeugung" für eine Kenntnis von Tat und Täter nicht reicht. Das Aktenzeichen haben die Marburger Justizbehörden einmal mehr geändert. Es ist jetzt 2 Js 9569/07. Der Aktenzeichen-Trick, der die Übersicht enorm erschwert, ist bei der Marburger Justiz ein gängiger Kunstgriff der Vertuschung.
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Wie schon 2006 löste Schultes
Schuldspruch Randale aus. Am 20.10.2007 wird mein Haus mit "Meineid" besprüht.
Links erst mal nur ein Bild des Täters. Nichtsdestoweniger sind mir schon mehrere Körperkonstanten bekannt. Polizei und Staatsanwaltschaft haben einmal mehr mit der diesen Behörden üblichen Sorgfalt ermittelt. |
Ein paar Tage später erwischt es sogar Franz-Josef Hanke in Marburg,
der sich mit Dragan Pavlovic für
mich eingesetzt hatte. Alle Wände an Hankes Hauseingang werden
wiederholt so eingesprüht wie auf den Fotos links unten zu sehen.
Der Bezug zu "Nutten" entstand wahrscheinlich durch den missverstandenen Prozessbericht
von Rolf Schälike:
"Die netten und fröhlichen Studentinnen, welche an unserem Tisch nach der Verhandlung mit uns schäkerten, halfen uns, nicht zu verzweifeln. Schade, dass ich heute fast siebzig und nicht fünfundzwanzig bin." |
Das mit den Studentinnen stimmt. Wir waren aber nicht im Puff, sondern in
einem Restaurant in der Barfüßerstraße. Die meisten Neonazis sind
Kümmerlinge, haben keinen Erfolg bei Frauen und werden dadurch schrecklich
neidisch.
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Am 22.8.2008 wurde das meineidige Urteil des Richters Mirko Schulte aufgehoben (pdf, 1 MB).