Das Meineid-Verfahren gegen Brosa begann mit einer Verfahrenseinstellung des Staatsanwalts Franosch vom 6.1.2004. Darin behauptete Franosch, Brosa hätte, was die "kleine Amöneburger Geschichte" angeht, bereits Ende 2002 hinreichende Kenntnis von Tat und Täter gehabt. Doch noch am 12.8.2003 hatten Franosch und seine Vorgesetzten genau die entgegengesetzte Auffassung vertreten: Die Kenntnisse von Brosa und die seines Bekannten Dr.Albrecht hatten nicht einmal gereicht um ein Ermittlungsverfahren wegen der "kleinen Amöneburger Geschichte" einzuleiten. Dabei lagen Franosch am 12.08.2003 genau die gleichen Schriftstücke zur Prüfung vor, die er seit dem 6.1.2004 als zufällig entdeckte Beweisstücke für Brosas angebliche Kenntnis ausgab.Franoschs Vortäuschung eines Meineids wurde durch eine Akten-Manipulation ermöglicht. Die Entscheidung Franoschs vom 12.8.2003 trägt das Aktenzeichen 2 Js 1317/03, die vom 6.1.2004 dagegen das Zeichen 2 Js 12373/03. In dieser Quellendatei werden auch die Anstrengungen der Staatsanwälte Willanzheimer und Jörg dokumentiert die Akte 2 Js 1317/03, aus der die Konstruktion des Meineid-Vorwurfs gegen Brosa hervorgeht, beiseite zu schaffen. Wir haben die Akte 2 Js 1317/03 trotz zahlreicher Anträge erst 2012 in Frankfurt am Main bekommen. Doch im Rahmen eines anderen Verfahrens war eine Kopie - quasi zufällig - in unsere Hände geraten. So können wir beweisen, dass die Marburger Justiz, um Brosa wahrheitswidrig des Meineids zu beschuldigen, selbst zahlreiche Straftaten beging, insbesondere Urkundenunterdrückung.
Phase 1: Bearbeitung einer Strafanzeige und eines Strafantrags
im Verfahren 2 Js 1317/03 StA Marburg
12.05.2002 Morton (Martin G.) schlägt Brosas Haustür
zum zweiten Mal ein. Gemeinsam mit zwei Komplizen jagt Morton Brosa durch Amöneburg.
(2 Js 14425/02 StA Marburg)
19.07.2002 Dr.Brosa hat Morddrohungen von "Fantomas" bekommen.
Brosa schickt eine Strafanzeige an das Hessische Ministerium der Justiz (HMdJ).
Dass sich hinter dem Pseudonym "Fantomas" (E-Mail-Adresse "fantomas900@aol.com") der Gründer
des Neonazi-Vereins Berger-88- Christoph
Aschenbach verbirgt, erfahren wir Ende des Jahres 2002. (2 Js 10014/02)
24.07.2002 "Ortsdiener Fritz" veröffentlicht
"Eine kleine Amöneburger Geschichte" im Internet-Forum
www.justizirrtum.de. "Ortsdiener Fritz" behauptet darin,
Brosa habe das kleine Pogrom am 12.05.2002 selbst provoziert,
und droht mit Zeugen, die das beobachtet hätten.
Dass sich dem "Ortsdiener Fritz" (E-Mail-Adresse
"bergpower29m@aol.com") Christoph Aschenbach verbirgt,
erfahren wir Ende 2002.
09.08.2002 Der Provider AOL informiert den Staatsanwalt
Franosch, wer hinter "fantomas900@aol.com" steckt: Aschenbach. Auf Veranlassung des
hessischen Justizministeriums hatte die Staatsanwaltschaft
Marburg den Provider AOL gezwungen, diese Information preiszugeben. Nebenbei
kommt dabei heraus, dass Aschenbach auch hinter "bergpower29m@aol.com" steckt.
Brosa erfährt von alledem bis Ende 2002 nichts. (2 Js 10014/02)
08.12.2002 Christoph Aschenbach schickt
Brosa auf Veranlassung des Staatsanwalts Franosch ein Entschuldigungsschreiben.
Brosa reagiert darauf nicht, weil Aschenbach sich nur zu den Morddrohungen, nicht
aber zu seinen Straftaten als "bergpower29m@aol.com" bekennt.
23.12.2002 Dr.Albrecht, der unabhängig von AOL
herausbekommen hat, wer hinter "bergpower29m@aol.com" steckt, teilt der Leitenden
Oberstaatsanwältin Dr.Goedel mit, dass "bergpower29m" ein Pseudonym des Aschenbach
ist, und erstattet eine erste Strafanzeige. Dr.Albrecht schickt Brosa
eine Kopie dieses Schreibens. Das ist das Schreiben, aus dem später abgeleitet
wurde, Brosa habe schon Ende 2002 hinreichende Kenntnis von Tat und Täter gehabt.
(Blatt 9 in 2 Js 1317/03, Blatt 12 in 2 Js 12373/03, Blatt 10 in 2 Js 17479/04)
27.01.2003 Dr.Albrecht bekräftigt seine
Strafanzeige vom 23.12.2002. Bearbeiter ist der Oberstaatsanwalt Jörg.
(Blatt 1 und 8 in 2 Js 1317/03)
02.02.2003 Morton schlägt Brosas Haustür zum dritten Mal ein,
diesmal mit einem Beil. (5 Js 3745/03)
03.03.2003 Staatsanwalt Franosch stellt das Verfahren
gegen Aschenbach wegen Bedrohung mit der Lüge ein, es habe ein Täter-Opfer-Ausgleich
stattgefunden. Ein sehr krasser Fall von Rechtsbeugung. (2 Js 10014/02)
25.03.2003 Dr.Brosa stellt Strafantrag gegen
Christoph Aschenbach wegen diverser Delikte. Die kleine
Amöneburger Geschichte" wird mit ihrer damals richtigen URL
http://niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/152.html
erwähnt. Dieser Strafantrag ist dem Polizeipräsidium Mittelhessen seit dem
26.03.2003 bekannt. (Blätter 13-15 in 2 Js 1317/03)
08.04.2003 Oberstaatsanwalt Jörg, der Brosas
Strafantrag vom Polizeipräsidium Mittelhessen bekommen hat, behauptet, es
sei nicht mehr drin als eine Bedrohung, die im Verfahren
2 Js 10014/02 bereits erledigt sei, und ein Betrug mit
Urkundenfälschung. Wegen übler Nachrede, geschweige denn wegen Verleumdung
oder Nötigung wird trotz Brosas Strafantrag nicht ermittelt.
Aus diesem Dokument geht hervor: Albrechts Strafanzeigen und Brosas
Strafantrag vom 25.03.2003 sind der Staatsanwaltschaft
Marburg spätestens seit dem 08.04.2003 bekannt. (Blatt 19 in 2 Js 1317/03)
19.05.2003 Dr.Brosa schickt sein Schreiben
vom 25.03.2003 zum zweiten Mal an den hessischen Justizminister und fordert
ihn auf dieses Schreiben weiterzuleiten. Dies ist das
Schreiben, durch dessen Verschweigen Brosa meineidig geworden sein soll:
Er habe es nur an den Justizminister geschickt, so dass die Marburger
Justizbehörden nichts davon wissen konnten. Doch dieses Schreiben ist das
Gleiche wie das, welches die Marburger Justizbehörden direkt
bekommen hatten. Die beiden ersten Seiten
des Brosaschen Schreibens an den damaligen hessischen Justizminister
Dr. Christean Wagner sind übrigens im Meineid-Prozess unterdrückt worden.
Dass sie existieren, geht jedoch aus der Eingangsbestätigung Bolowichs vom
28.05.2003 hervor.
28.05.2003 Der Ministerialbeamte Dr.Bolowich bestätigt
Brosas Schreiben an den Justizminister und sichert ihm die Weiterleitung
seines Strafantrags vom 25.03.2003 zu der Generalstaatsanwaltschaft und der
Staatsanwaltschaft Marburg zu. (4121/1 E - III/5 - 506/02 HMdJ)
16.06.2003 Richter Laudi verkündet sein Urteil wegen des
Haustüreinschlagens am 12.5.2002. Die Begründung des Urteils ergibt: Brosa hat, anders
als von Aschenbach am 24.07.2002 behauptet, nicht provoziert. Brosas
Verteidiger Dr.Haferbeck schickt dieses amtliche Dokument
an Brosa, nachdem er es vom Amtsgericht Kirchhain bekommen hat. (2 Js 14425/02)
12.08.2003 Staatsanwalt Franosch stellt das Verfahren
gegen Aschenbach, das aus Albrechts Anzeige vom 27.01.2003 und
Brosas Strafantrag vom 25.03.2003 resultierte, ein.
(Blatt 39 in 2 Js 1317/03)
12.08.2003 Staatsanwalt Franosch schickt
die Einstellung an Brosa. Er teilt Brosa damit mit, dass Albrechts Anzeige
vom 27.01.2003 und Brosas Strafantrag vom 25.03.2003 der Staatsanwaltschaft Marburg bekannt sind.
Brosas Strafantrag und Albrechts Strafanzeige jedoch haben kein Ermittlungsverfahren
gegen Aschenbach wegen übler Nachrede, geschweige denn wegen Verleumdung oder Nötigung
ausgelöst, obwohl Brosa erstes ausdrücklich beantragt hat. Staatsanwalt Franosch
bringt mit dieser Einstellung zum Ausdruck, dass weder Albrecht noch Brosa
hinreichende Kenntnis von Tat und Täter im Sinn des § 77b StGB haben.
Dieses ist das entscheidene, von Franosch (siehe 14.05.2005)
und Schulte (siehe 25.07.2007) unterschlagene Dokument des Meineid-Prozesses
gegen Brosa.
29.08.2003 Dr.Albrecht erhebt Beschwerde gegen
Franoschs Einstellung. (Blatt 43 in 2 Js 1317/03)
01.09.2003 Dr.Albrecht schickt seine Beschwerde
auch an den hessischen Justizstaatssekretär Herbert Landau, den jetzigen Richter des
Bundesverfassungsgerichts, und fordert ihn auf seinen Aufsichtspflichten nachzukommen.
04.09.2003 Die Ministerialbeamtin Rühl-Kohtz
bestätigt die Weiterleitung an Landau. (4121/1 E - III/5 - 562/03 HMdJ)
15.09.2003 Dr.Brosa stellt erneut Strafantrag
gegen Aschenbach. Er weist auf die nun durch ein rechtskräftiges Urteil bewiesene
Unwahrheit der "kleinen Amöneburger Geschichte" vom 24.07.2002
hin und nennt das richtige Aktenzeichen 2 Js 1317/03.
Phase 2: Die Staatsanwälte Willanzheimer, Jörg und Franosch vertuschen
das Verfahren 2 Js 1317/03, vereiteln die Bestrafung des Berger-88-Gründers
Aschenbach in den Verfahren 2 Js 12373/03 sowie 2 Js 15333/03 und konstruieren
das Meineid-Verfahren 2 Js 17479/04 gegen Brosa
19.11.2003 Staatsanwalt Willanzheimer
vertröstet die Rechtsanwältin Fehrensen, die Brosa mit der Einsicht in die Akte
2 Js 1317/03 beauftragt hat, auf die unbestimmte Zukunft. Willanzheimer löst die
Akte 2 Js 1317/03 auf, führt willkürlich das neue Aktenzeichen 2 Js 15333/03 ein
und macht so die Akte 2 Js 1317/03 quasi unsichtbar. (Blatt 51 in 2 Js 1317/03)
24.11.2003 Oberstaatsanwalt Jörg, der sich als
"Leitende Oberstaatsanwältin" präsentiert, "entbindet" Staatsanwalt Franosch
vom Verfahren 2 Js 1317/03. Das ist insofern erstaunlich, als Staatsanwalt
Willanzheimer die Akte 2 Js 1317/03 fünf Tage zuvor aufgelöst hat.
OStA Jörg fungierte in dieser Zeit als Behördenleiter
der Marburger Staatsanwaltschaft, da der Posten der leitenden Oberstaatsanwältin
/ des leitenden Oberstaatsanwalts nicht besetzt war. (Geschäftszeichen 31 d Bd.15
Nr.15 StA Marburg)
06.01.2004 Staatsanwalt Franosch führt
seinerseits ein neues Aktenzeichen ein: 2 Js 12373/03. Die "Entbindung",
die ihm sein Vorgesetzter Jörg am 24.11.2003 verschafft hat,
gilt dafür angeblich nicht. Im Unterschied zu seiner Einstellung vom
12.08.2003 bejaht Franosch nun eine Schuld Aschenbachs,
und zwar gleich wegen Verleumdung. Franosch stellt diesmal das Verfahren mit
der Behauptung ein, Brosa hätte schon seit dem "Dezember 2002"
Kenntnis von Tat und Täter gehabt und habe somit die Strafantragsfrist
nach § 77b StGB versäumt.
Franosch verschweigt seinen eigenen Einstellungsbescheid vom 12.08.2003. Er verschweigt insgesamt die Akte 2 Js 1317/03.
16.02.2004 Dr.Brosa erhebt Beschwerde gegen
Franoschs Einstellung vom 06.01.2004. Er erklärt die Bedeutung des Urteils
gegen Martin G. vom 16.06.2003. Die 2. Seite von
Brosas Beschwerde fehlt in der Kopie der Akte 2 Js 12373/03,
die wir haben. Im Original sollte sie als Rückseite von Blatt 19 vorhanden
sein. Hier ist jedenfalls Brosas vollständige
Beschwerde.
29.03.2004 Staatsanwalt Franosch behauptet,
er nehme die Ermittlungen gegen Aschenbach wieder auf. (Blatt 21 in
2 Js 12373/03)
02.06.2004 Staatsanwalt Franosch nimmt die
Ermittlungen wieder auf, indem er beantragt Brosa eidlich zu vernehmen.
Er tut dies, obwohl er Brosa einer falschen Verdächtigung gemäß § 164 (2) StGB
verdächtigt. Wegen § 60 StPO ist die Vereidigung
eines Verdächtigen nicht zulässig. Franosch begeht damit wiederum Rechtsbeugung.
(Blatt 28 in 2 Js 12373/03, 17 in 2 Js 17479/04)
06.07.2004 Richter Laudi führt die beantragte
Vereidigung durch und begeht damit ebenfalls Rechtsbeugung (Blätter 32-34
in 2 Js 12373/03, 18-20 in 2 Js 17479/04). Das im Protokoll erwähnte
Blatt 19 reproduziert Brosas Beschwerde
an den Generalstaatsanwalt vom 16.02.2004;
Blatt 12 enthält Albrechts Strafanzeige
vom 23.12.2002; Blatt 22 ist ein kaum leserlicher
Screen-Dump von einer Internet-Seite,
auf der Gleiches stand wie in Albrechts Strafanzeige.
18.08.2004 Staatsanwalt Franosch stellt das
Verfahren gegen Aschenbach wiederum ein. Am wichtigsten ist der Satz auf S.2
"Aus einem inzwischen zur Akte gelangten Schreiben vom 25.03.2003, welches der Anzeigeerstatter [Brosa] an das
Hessische Ministerium der Justiz gerichtet hatte, folgt zweifelsfrei, daß
er bereits im Dezember 2002, spätestens jedoch an dem Datum des Schreibens,
Kenntnis von Tat und Täter der gegen ihn gerichteten Verleumdung vom
24.07.2002 hatte."
Franosch verschweigt, dass ihm genau das gleiche Schreiben schon im Verfahren
2 Js 1317/03 zur Prüfung vorlag und er selbst es am 12.08.2003 mit einer Einstellung abschlägig beschied.
Dieses ist nach der Einstellung vom 12.08.2003 das zweitwichtigste Dokument des Meineid-Prozesses
gegen Brosa. (Blätter 47-49 in 2 Js 12373/03)
15.04.2005 Staatsanwalt Franosch klagt Brosa
wegen angeblichen Meineids an. Man muss nur diese Anklageschrift sorgfältig lesen
um festzustellen, dass sie wahrheitswidrig konstruiert worden ist. Z.B. auf S.5:
"Hätte der Angeschuldigte [damit meint Franosch Brosa] das Schreiben vom 25.3.2003
statt an das HMdJ [Hessische Ministerium der Justiz] an die Staatsanwaltschaft Marburg
gesandt, wäre es als rechtzeitiger Strafantrag geeignet gewesen, die strafrechtliche
Verfolgung des Christoph Aschenbach zu ermöglichen. Das HMdJ ist jedoch keine
zur Entgegennahme von Strafanträgen zuständige Behörde iSd [im Sinne des]
§ 158 Abs.2 StPO, so daß das Schreiben nicht die Frist des § 77b StGB wahrt."
Franosch unterschlägt also wiederum die Akte 2 Js 1317/03
und seine eigene Einstellung vom 12.08.2003.
Nebenbei bemerkt: Franosch zitiert sogar den § 158 StPO
falsch. Wegen Abs.2 ist jede Behörde, also auch das HMdJ, zur Entgegennahme
eines Strafantrags berechtigt. (2 Js 17479/04)
20.10.2005 Richter Schulte verfasst eine
Verfahrensabsprache, in der die Einstellung des Meineid-Verfahrens angekündigt
wird. (Blätter 231-232 in 2 Js 17479/04). Brosa stimmt der Absprache nicht zu,
als er erkennt, dass er durch Drohung mit einem Meineid-Verfahren zum
Geständnis zweier kleiner Delikte genötigt werden soll, die er auch nicht
begangen hat.
16.05.2006 Richter Schulte kündigt die
Einstellung des Meineid-Verfahrens an. Zu Beginn der Hauptverhandlung am 01.06.2006 stellt Schulte wirklich
das Meineid-Verfahren ein - ohne Brosas Zustimmung. (2 Js 17479/04)
26.08.2006 Der Kirchweihfest-Hitler schlägt bei einer
Berger-88-Veranstaltung Brosas Haustür zum vierten
Mal ein. Bearbeiter in der Staatsanwaltschaft Marburg ist OStA Jörg.
(1 Js 15498/06)
08.06.2007 Richter Schulte beschließt auf
Antrag des Staatsanwalts Franosch die Wiederaufnahme des Meineid-Verfahrens
2 Js 17479/04 gegen Brosa. Der wichtigste Satz in Schultes Beschluss ist:
"... der Angeklagte [Brosa] verhöhne vielmehr auf Internetseiten zunehmend die
Staatsanwaltschaft."
Der Sinn des Meineid-Verfahrens ist also Einschüchterung und Rache.
20.07.2007 Oberstaatsanwalt Jörg, der den
Leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen vertritt, verweigert die Ablösung
Franoschs als Staatsanwalt im Meineid-Verfahren. Durch dieses Schriftstück,
in Bezug gesetzt mit denen vom 08.04.2003 und vom
24.11.2003, demaskiert sich Jörg endgültig als
Komplize Franoschs. Das Aktenzeichen ist wieder einmal verändert worden.
Es ist nun 2 Js 9569/07 statt 2 Js 17479/04.
25.07.2007 Richter Schulte verurteilt Brosa wegen
Meineids. Schulte behauptet wahrheitswidrig, Brosa habe seinen Strafantrag vom
25.03.2003 den Marburger Justizbehörden verschwiegen.
Darin bestehe Brosas Meineid. Schulte zieht die Akte 2 Js 1317/03 nicht bei
und stellt sie der Verteidigung nicht zur Verfügung,
obwohl die Akte zum Verfahren gehört: Schulte benennt 2 Js 1317/03 auf S.10
seines Urteils. (2 Js 9569/07)
27.07.2007 Oberstaatsanwalt Jörg zeigt eine
Trophäe vor: einen Artikel der Marburger Neuen Zeitung vom 27.07.2007 über
Brosas Verurteilung wegen Meineids. Rechts auf dem Blatt in Jörgs Handschrift:
1)Frau Staatsanwältin Wied zur Kenntnis
Die Nummern sind abgezeichnet von Anne Wied, der Pressesprecherin
der Staatsanwaltschaft Marburg, von Hans Jörg selbst, der stellvertretender
Behördenleiter ist, und von Rainer Franosch. Handakten sind Geheimakten der
Staatsanwaltschaft.
2)Herrn Behördenleiter ?? zur Kenntnis
3)Herrn Staatsanwalt Franosch zur Kenntnis
4)zur Handakte 2 Js 9567/07
07.09.2007 Richter Filmer spricht Franz-Josef Graf
frei, einen Bekannten des Christoph Aschenbach vom TSV
1888 Amöneburg. Diese Strafvereitlung wurde langfristig von Filmers Vorgänger,
dem Strafrichter Laudi, vorbereitet. (5 Js 4361/03)
Ab 20.10.2007 Unbekannte randalieren ausgiebig
bei Brosa und beim ersten Vorsitzenden der Humanistischen Union Marburg, die Brosa
unterstützt hat.
22.08.2008 Staatsanwalt Franosch stellt einen
Beweisantrag. Franosch behauptet, Brosa habe am 06.07.2004
wahrheitswidrig erklärt, Dr.Albrecht habe zuerst herausgefunden, wer hinter
bergpower29m@aol.com steckt. In Wirklichkeit habe Brosa
selbst entdeckt, wer bergpower29m wirklich ist. Albrecht soll das bezeugen.
Franosch fügt seinem Beweisantrag Kopien diverser E-Mails bei, die er sich
einerseits widerrechtlich beschafft hat, die andererseits bei sorgfältiger
Lektüre Franoschs Beweisbehauptungen widerlegen. Ein Beispiel ist
eine E-Mail Brosas vom 16.12.2002, aus der
hervorgeht, dass Brosa einen Beweis für die Urheberschaft der an ihn
gerichteten Morddrohungen hatte, aber nicht für die Urheberschaft der
"kleinen Amöneburger Geschichte".
22.08.2008 Richter Dr.Wolf hebt Schultes Schultes meineidiges Urteil vom 25.07.2007 auf. Wolf wirft
Schulte auf S.4 unten/ S.5 oben
"Rechtsfehler außerhalb des eigentlichen
Ermessensbereichs"
und auf S.7 unten/ S.8 Rechtsbeugung aus Eitelkeit vor:
"Ein Gericht muss souverän genug sein, seine Entscheidungen
nach eigenem, fachlich geschulten Wissen und Gewissen zu treffen und sich nur
Recht und Gesetz verpflichtet zu sehen"
25.08.2008 Dr.Albrecht straft Franosch Lügen.
"...bevor ich herausfinden konnte,
wer sich hinter dem Netzpseudonym bergpower29m@aol.com verbarg..."
Albrecht kommt auf Herbert Landau zu sprechen,
den jetzigen Bundesverfassungsrichter.
03.03.2009 Richter Gürtler hebt Dr.Wolfs Urteil vom 22.08.2008 auf. Es ist eine der letzten
Amtshandlungen Gürtlers. Danach geschieht
bis zum 01.02.2012 im Meineid-Verfahren nichts.
13.02.2012 Brosa lehnt den vorsitzenden Richter
der 5. kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. Dr. Jürgen Stüber
aus Besorgnis der Befangenheit zum ersten Mal ab.
13.02.2012 Rechtsanwalt Rochus Graf Strachwitz
macht Brosas Ablehnungsgründe glaubhaft.
14.02.2012 Richter Stüber gibt seine dienstliche
Äußerung ab.
27.02.2012 Brosa beantwortet Stübers dienstliche
Äußerung.
28.02.2012 v.Strachwitz beantwortet Stübers
dienstliche Äußerung.
29.02.2012 Richterin Schwarzer ebenfalls von der
5. kleinen Strafkammer beschließt Brosas Befangenheitsantrag vom 13.02.2012
abzulehnen.
25.03.2012 Dipl.-Phys. Thomas Portmann schildert
das Benehmen des Richters Stüber in der Sitzung am 22.03.2012. Dieses Schreiben -
im Original mit ladungsfähiger Anschrift und Unterschrift - diente als
Glaubhaftmachung für die folgende Ablehnung Stübers.
27.03.2012 Brosa lehnt Stüber
aus Besorgnis der Befangenheit zum zweiten Mal ab.
27.03.2012 Brosa lehnt außerdem die Richterin
Schwarzer aus Besorgnis der Befangenheit ab, weil sie in ihrem
Beschluss vom 29.02.2012 gelogen hat.
04.04.2012 Stüber gibt seine dienstliche
Erklärung ab.
10.04.2012 Schwarzer gibt ihre dienstliche
Erklärung ab.
11.04.2012 Brosa reagiert auf die dienstlichen
Äußerungen Stübers und Schwarzers.
26.03.2012 MA pol Dragan Palovic macht - ähnlich
wie Portmann (siehe oben) - Brosas Befangenheitsantrag glaubhaft; dies ist die
Anlage in Brosas Schreiben vom 11.4.2012.
11.04.201 Richterin Tietje lehnt Brosas
Befangenheitsanträge ab.
11.04.2012 Brosa erteilt aus humanitären Gründen
die Genehmigung einen so genannten Schiebetermin ohne seine Gegenwart stattfinden
zu lassen.
20.04.2012 Verteidiger Graf Strachwitz verfasst
einen Antrag für das Landgericht Frankfurt a.M.
20.04.2012 v.Strachwitz verfasst einen
Beweisantrag für das Landgericht Frankfurt a.M., den er in der Sitzung am 27.4.2012
verliest.
01.06.2012 Staatsanwalt Schlotter stellt seinen einzigen
Beweisantrag. Schlotter hat praktisch alles aus Franoschs Beweisantrag
vom 22.8.2008 übernommen. Neu ist nur Schlotters Nr.5 (ein Schriftstück, das nicht
existiert) und Schlotters Nr.13 (ein Schreiben Brosas vom
13.3.2003, in dem Aschenbach und seine "kleine Amöneburger Geschichte" überhaupt nicht
vorkommen). Stüber lässt diesen Beweisantrag zu.
21.06.2012 Brosa erinnert das Gericht daran, dass seine
Vernehmung am 6.7.2004 in Wirklichkeit eine Beschuldigten-Vernehmung war,
dass er demzufolge durch mehrfache Täuschung beeinträchtigt wurde, woraus wegen § 136a StPO ein absolutes
Verwertungsverbot dieser Vernehmung folgt. Zum Beweis, dass es so war, gibt Brosa
Laudis Protokoll vom 4.7.2006 und Franosch Antrag vom 2.6.2004 an.
13.08.2012 Stüber verkündet sein so sogenanntes Urteil.
Die schriftliche Fassung erinnert - besonders dort, wo die Begründung stehen soll -
an das Lallen eines Betrunkenen.