Quellendatei zum Meineid-Prozess gegen Brosa

Das Meineid-Verfahren gegen Brosa begann mit einer Verfahrenseinstellung des Staatsanwalts Franosch vom 6.1.2004. Darin behauptete Franosch, Brosa hätte, was die "kleine Amöneburger Geschichte" angeht, bereits Ende 2002 hinreichende Kenntnis von Tat und Täter gehabt. Doch noch am 12.08.2003 hatten Franosch und seine Vorgesetzten genau die entgegengesetzte Auffassung vertreten: Die Kenntnisse von Brosa und die seines Bekannten Dr.Albrecht hatten nicht einmal gereicht um ein Ermittlungsverfahren wegen der "kleinen Amöneburger Geschichte" einzuleiten. Dabei lagen Franosch am 12.08.2003 genau die gleichen Schriftstücke zur Prüfung vor, die er seit dem 6.1.2004 als zufällig entdeckte Beweisstücke für Brosas angebliche Kenntnis ausgab.

Franoschs Vortäuschung eines Meineids wurde durch eine willkürliche Änderung von Aktenzeichen ermöglicht. Die Entscheidung Franoschs vom 12.08.2003 trägt das Aktenzeichen 2 Js 1317/03, die vom 6.1.2004 dagegen das Zeichen 2 Js 12373/03. In dieser Quellendatei werden auch die Anstrengungen der Staatsanwälte Willanzheimer und Jörg dokumentiert die Akte 2 Js 1317/03, aus der die Konstruktion des Meineid-Vorwurfs gegen Brosa hervorgeht, zu verstecken. Wir haben die Akte 2 Js 1317/03 trotz zahlreicher Anträge direkt nicht bekommen. Nur mittelbar geriet sie in unsere Hände.

Phase 1: Bearbeitung einer Strafanzeige und eines Strafantrags im Verfahren 2 Js 1317/03 StA Marburg

12.05.2002 Morton (Martin G.) schlägt Brosas Haustür zum zweiten Mal ein. Gemeinsam mit zwei Komplizen jagt Morton Brosa durch Amöneburg. (2 Js 14425/02 StA Marburg)
19.07.2002 Dr.Brosa hat Morddrohungen von "fantomas900@aol.com" bekommen. Er schickt eine Strafanzeige an das Hessische Ministerium der Justiz (HMdJ). (2 Js 10014/02)
24.07.2002 Christoph Aschenbach, Gründer der Berger-88-, veröffentlicht "Eine kleine Amöneburger Geschichte" unter falschem Namen im Internet-Forum www.justizirrtum.de. Aschenbach behauptet darin, Brosa habe das kleine Pogrom am 12.05.2002 selbst provoziert, und droht mit Zeugen, die das beobachtet hätten. Aschenbach verbirgt sich dabei hinter dem Pseudonym "Ortsdiener Fritz" mit der E-Mail-Adresse "bergpower29m@aol.com".
09.08.2002 Der Provider AOL informiert den Staatsanwalt Franosch, wer hinter "fantomas900@aol.com" steckt: Aschenbach. Auf Veranlassung des hessischen Justizministeriums hatte die Staatsanwaltschaft Marburg den Provider AOL gezwungen, diese Information preiszugeben. Nebenbei kommt dabei heraus, dass Aschenbach auch hinter "bergpower29m@aol.com" steckt. (2 Js 10014/02)
08.12.2002 Christoph Aschenbach schickt Brosa auf Veranlassung des Staatsanwalts Franosch ein Entschuldigungsschreiben. Brosa reagiert darauf nicht, weil Aschenbach sich nur zu den Morddrohungen, nicht aber zu seinen Straftaten als "bergpower29m@aol.com" bekennt.
23.12.2002 Dr.Albrecht, der unabhängig von AOL herausbekommen hat, wer hinter "bergpower29m@aol.com" steckt, teilt der Leitenden Oberstaatsanwältin Dr.Goedel mit, dass "bergpower29m" ein Pseudonym des Aschenbach ist, und erstattet eine erste Strafanzeige. Dr.Albrecht schickt Brosa eine Kopie dieses Schreibens. Das ist das Schreiben, aus dem später abgeleitet wurde, Brosa habe schon Ende 2002 hinreichende Kenntnis von Tat und Täter gehabt. (Blatt 9 in 2 Js 1317/03, Blatt 12 in 2 Js 12373/03, Blatt 10 in 2 Js 17479/04)
27.01.2003 Dr.Albrecht bekräftigt seine Strafanzeige vom 23.12.2002. Bearbeiter ist der Oberstaatsanwalt Jörg. (Blatt 1 und 8 in 2 Js 1317/03)
02.02.2003 Morton schlägt Brosas Haustür zum dritten Mal ein, diesmal mit einem Beil. (5 Js 3745/03)
03.03.2003 Staatsanwalt Franosch stellt das Verfahren gegen Aschenbach wegen Bedrohung mit der Lüge ein, es habe ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden. Ein sehr krasser Fall von Rechtsbeugung. (2 Js 10014/02)
25.03.2003 Dr.Brosa stellt Strafantrag gegen Christoph Aschenbach wegen diverser Delikte. Die "kleine Amöneburger Geschichte" wird mit ihrer damals richtigen URL http://niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/152.html erwähnt. Dieser Strafantrag ist dem Polizeipräsidium Mittelhessen seit dem 26.03.2003 bekannt. (Blätter 13-15 in 2 Js 1317/03)
08.04.2003 Oberstaatsanwalt Jörg behauptet, in Brosas Strafantrag sei nicht mehr drin als eine Bedrohung, die im Verfahren 2 Js 10014/02 bereits erledigt sei, und ein Betrug mit Urkundenfälschung. Wegen übler Nachrede, geschweige denn wegen Verleumdung oder Nötigung wird trotz Brosas Strafantrag nicht ermittelt. Aus diesem Dokument geht hervor: Albrechts Strafanzeigen und Brosas Strafantrag vom 25.03.2003 sind der Staatsanwaltschaft Marburg spätestens seit dem 08.04.2003 bekannt. (Blatt 19 in 2 Js 1317/03)
19.05.2003 Dr.Brosa schickt sein Schreiben vom 25.03.2003 zum zweiten Mal an den hessischen Justizminister und fordert ihn auf dieses Schreiben weiterzuleiten. Dies ist das Schreiben, durch dessen Verschweigen Brosa meineidig geworden sein soll: Er habe es nur an den Justizminister geschickt, so dass die Marburger Justizbehörden nichts davon wissen konnten. Doch dieses Schreiben ist das Gleiche wie das, welches die Marburger Justizbehörden direkt bekommen hatten. Die beiden ersten Seiten des Brosaschen Schreibens an den damaligen hessischen Justizminister Dr. Christean Wagner sind übrigens im Meineid-Prozess unterdrückt worden. Dass sie existieren, geht jedoch aus der Eingangsbestätigung Bolowichs vom 28.05.2003 hervor.
28.05.2003 Der Ministerialbeamte Dr.Bolowich bestätigt Brosas Schreiben an den Justizminister und sichert ihm die Weiterleitung seines Strafantrags vom 25.03.2003 zu der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Marburg zu. (4121/1 E - III/5 - 506/02 HMdJ)
16.06.2003 Richter Laudi verkündet sein Urteil wegen des Haustüreinschlagens am 12.5.2002. Die Begründung des Urteils ergibt: Brosa hat, anders als von Aschenbach am 24.07.2002 behauptet, nicht provoziert. Brosas Verteidiger Dr.Haferbeck schickt dieses amtliche Dokument an Brosa, nachdem er es vom Amtsgericht Kirchhain bekommen hat. (2 Js 14425/02)
12.08.2003 Staatsanwalt Franosch stellt das Verfahren gegen Aschenbach, das aus Albrechts Anzeige vom 27.01.2003 und Brosas Strafantrag vom 25.03.2003 resultierte, ein. (Blatt 39 in 2 Js 1317/03)
12.08.2003 Staatsanwalt Franosch schickt die Einstellung an Brosa. Er teilt Brosa damit mit, dass Albrechts Anzeige vom 27.01.2003 und Brosas Strafantrag vom 25.03.2003 der Staatsanwaltschaft Marburg bekannt sind. Brosas Strafantrag und Albrechts Strafanzeige jedoch haben kein Ermittlungsverfahren gegen Aschenbach wegen übler Nachrede, geschweige denn wegen Verleumdung oder Nötigung ausgelöst, obwohl Brosa erstes ausdrücklich beantragt hat. Staatsanwalt Franosch bringt mit dieser Einstellung zum Ausdruck, dass weder Albrecht noch Brosa hinreichende Kenntnis von Tat und Täter im Sinn des § 77b StGB haben. Dieses ist das entscheidene, von Franosch (siehe 14.05.2005) und Schulte (siehe 25.07.2007) unterschlagene Dokument des Meineid-Prozesses gegen Brosa.
29.08.2003 Dr.Albrecht erhebt Beschwerde gegen Franoschs Einstellung. (Blatt 43 in 2 Js 1317/03)
01.09.2003 Dr.Albrecht schickt seine Beschwerde auch an den hessischen Justizstaatssekretär Herbert Landau, den jetzigen Richter des Bundesverfassungsgerichts, und fordert ihn auf seinen Aufsichtspflichten nachzukommen.
04.09.2003 Die Ministerialbeamtin Rühl-Kohtz bestätigt die Weiterleitung an Landau. (4121/1 E - III/5 - 562/03 HMdJ)
15.09.2003 Dr.Brosa stellt erneut Strafantrag gegen Aschenbach. Er weist auf die nun durch ein rechtskräftiges Urteil bewiesene Unwahrheit der "kleinen Amöneburger Geschichte" vom 24.07.2002 hin und nennt das richtige Aktenzeichen 2 Js 1317/03.

Phase 2: Die Staatsanwälte Willanzheimer, Jörg und Franosch vertuschen das Verfahren 2 Js 1317/03, vereiteln die Bestrafung des Berger-88-Gründers Aschenbach in den Verfahren 2 Js 12373/03 sowie 2 Js 15333/03 und konstruieren das Meineid-Verfahren 2 Js 17479/04 gegen Brosa

19.11.2003 Staatsanwalt Willanzheimer vertröstet die Rechtsanwältin Fehrensen, die Brosa mit der Einsicht in die Akte 2 Js 1317/03 beauftragt hat, auf die unbestimmte Zukunft. Willanzheimer löst die Akte 2 Js 1317/03 auf, führt willkürlich das neue Aktenzeichen 2 Js 15333/03 ein und macht so die Akte 2 Js 1317/03 quasi unsichtbar. (Blatt 51 in 2 Js 1317/03)
24.11.2003 Oberstaatsanwalt Jörg, der sich als "Leitende Oberstaatsanwältin" präsentiert, "entbindet" Staatsanwalt Franosch vom Verfahren 2 Js 1317/03. Das ist insofern erstaunlich, als Staatsanwalt Willanzheimer die Akte 2 Js 1317/03 fünf Tage zuvor aufgelöst hat. OStA Jörg fungierte in dieser Zeit als Behördenleiter der Marburger Staatsanwaltschaft, da der Posten der leitenden Oberstaatsanwältin / des leitenden Oberstaatsanwalts nicht besetzt war. (Geschäftszeichen 31 d Bd.15 Nr.15 StA Marburg)
06.01.2004 Staatsanwalt Franosch führt seinerseits ein neues Aktenzeichen ein: 2 Js 12373/03. Die "Entbindung", die ihm sein Vorgesetzter Jörg am 24.11.2003 verschafft hat, gilt dafür angeblich nicht. Im Unterschied zu seiner Einstellung vom 12.08.2003 bejaht Franosch nun eine Schuld Aschenbachs, und zwar gleich wegen Verleumdung. Franosch stellt diesmal das Verfahren mit der Behauptung ein, Brosa hätte schon seit dem "Dezember 2002" Kenntnis von Tat und Täter gehabt und habe somit die Strafantragsfrist nach § 77b StGB versäumt. Franosch verschweigt seinen eigenen Einstellungsbescheid vom 12.08.2003. Er verschweigt insgesamt die Akte 2 Js 1317/03.
16.02.2004 Dr.Brosa erhebt Beschwerde gegen Franoschs Einstellung vom 06.01.2004. Er erklärt die Bedeutung des Urteils gegen Martin G. vom 16.06.2003. Die 2. Seite von Brosas Beschwerde fehlt in der Akte 2 Js 12373/03, offenbar aus gutem Grund. Hier ist Brosas vollständige Beschwerde.
29.03.2004 Staatsanwalt Franosch behauptet, er nehme die Ermittlungen gegen Aschenbach wieder auf. (Blatt 21 in 2 Js 12373/03)
02.06.2004 Staatsanwalt Franosch nimmt die Ermittlungen wieder auf, indem er beantragt Brosa eidlich zu vernehmen. Er tut dies, obwohl er Brosa einer falschen Verdächtigung gemäß § 164 (2) StGB verdächtigt. Wegen § 60 StPO ist die Vereidigung eines Verdächtigen nicht zulässig. Franosch begeht damit wiederum Rechtsbeugung. Franoschs ist sogar als Formal-Jurist schlecht. Er beantragt die Vereidigung gemäß § 65 StPO, obwohl nur § 63 StPO in Frage kommt. (Blatt 28 in 2 Js 12373/03, 17 in 2 Js 17479/04)
06.07.2004 Richter Laudi führt die beantragte Vereidigung durch und begeht damit ebenfalls Rechtsbeugung (Blätter 32-34 in 2 Js 12373/03, 18-20 in 2 Js 17479/04). Das im Protokoll erwähnte Blatt 19 reproduziert Brosas Beschwerde an den Generalstaatsanwalt vom 16.02.2004; Blatt 12 enthält Albrechts Strafanzeige vom 23.12.2002; Blatt 22 ist ein kaum leserlicher Screen-Dump von einer Internet-Seite, auf der Gleiches stand wie in Albrechts Strafanzeige.
18.08.2004 Staatsanwalt Franosch stellt das Verfahren gegen Aschenbach wiederum ein. Am wichtigsten ist der Satz auf S.2
"Aus einem inzwischen zur Akte gelangten Schreiben vom 25.03.2003, welches der Anzeigeerstatter [Brosa] an das Hessische Ministerium der Justiz gerichtet hatte, folgt zweifelsfrei, daß er bereits im Dezember 2002, spätestens jedoch an dem Datum des Schreibens, Kenntnis von Tat und Täter der gegen ihn gerichteten Verleumdung vom 24.07.2002 hatte."
Franosch verschweigt, dass ihm genau das gleiche Schreiben schon im Verfahren 2 Js 1317/03 zur Prüfung vorlag und er selbst es am 12.08.2003 mit einer Einstellung abschlägig beschied. Dieses ist nach der Einstellung vom 12.08.2003 das zweitwichtigste Dokument des Meineid-Prozesses gegen Brosa. (Blätter 47-49 in 2 Js 12373/03)
15.04.2005 Staatsanwalt Franosch klagt Brosa wegen angeblichen Meineids an. Franosch verschweigt die Akte 2 Js 1317/03 und und seine eigene Einstellung vom 12.08.2003. Franosch erzählt Lügen von Schriftstücken, die zufällig in der Staatsanwaltschaft aufgefunden worden seien. Gegen Ende seiner Anklageschrift kommt Franosch jedoch auf diejenige Rechtauffassung zurück, welche er bis zum 12.08.2003 vertreten hat:
"Die subjektive Überzeugung des Angeschuldigten [damit meint Franosch Brosa], eine bestimmte Person habe eine bestimmte Tat begangen, ist zu einer Überführung bei bestreitender Einlassung nicht ausreichend."
Es ist schwer folgerichtig zu lügen. Eigentlich muss man nur die Anklageschrift sorgfältig lesen um festzustellen, dass sie verfälschend konstruiert worden ist. (2 Js 17479/04)
20.10.2005 Richter Schulte verfasst eine Verfahrensabsprache, in der die Einstellung des Meineid-Verfahrens angekündigt wird. (Blätter 231-232 in 2 Js 17479/04). Brosa stimmt der Absprache nicht zu, als er erkennt, dass er durch Drohung mit einem Meineid-Verfahren zum Geständnis zweier kleiner Delikte genötigt werden soll, die er auch nicht begangen hat.
16.05.2006 Richter Schulte kündigt die Einstellung des Meineid-Verfahrens an. Zu Beginn der Hauptverhandlung am 01.06.2006 stellt Schulte wirklich das Meineid-Verfahren ein - ohne Brosas Zustimmung. (2 Js 17479/04)
26.08.2006 Der Kirchweihfest-Hitler schlägt bei einer Berger-88-Veranstaltung Brosas Haustür zum vierten Mal ein. Bearbeiter in der Staatsanwaltschaft Marburg ist OStA Jörg. (1 Js 15498/06)
08.06.2007 Richter Schulte beschließt auf Antrag des Staatsanwalts Franosch die Wiederaufnahme des Meineid-Verfahrens 2 Js 17479/04 gegen Brosa. Der wichtigste Satz in Schultes Beschluss ist: "der Angeklagte [Brosa] verhöhne vielmehr auf Internetseiten zunehmend die Staatsanwaltschaft". Der Sinn des Meineid-Verfahrens ist also Rache und Einschüchterung.
20.07.2007 Oberstaatsanwalt Jörg, der den Leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen vertritt, verweigert die Ablösung Franoschs als Staatsanwalt im Meineid-Verfahren. Durch dieses Schriftstück, in Bezug gesetzt mit denen vom 08.04.2003 und vom 24.11.2003, demaskiert sich Jörg endgültig als Komplize Franoschs. Das Aktenzeichen ist wieder einmal verändert worden. Es ist nun 2 Js 9569/07 statt 2 Js 17479/04.
25.07.2007 Richter Schulte verurteilt Brosa wegen Meineids. Schulte behauptet wahrheitswidrig, Brosa habe seinen Strafantrag vom 25.03.2003 den Marburger Justizbehörden verschwiegen. Darin bestehe Brosas Meineid. Schulte berücksichtigt die Akte 2 Js 1317/03 nicht, obwohl er deren Bedeutung kennt. (2 Js 9569/07)
27.07.2007 Oberstaatsanwalt Jörg zeigt eine Trophäe vor: einen Artikel der Marburger Neuen Zeitung vom 27.07.2007 über Brosas Verurteilung wegen Meineids. Rechts auf dem Blatt in Jörgs Handschrift: 1)Frau Staatsanwältin Wied zur Kenntnis 2)Herrn Behördenleiter ?? zur Kenntnis 3)Herrn Staatsanwalt Franosch zur Kenntnis 4)zur Handakte 2 Js 9567/07 Die Nummern sind abgezeichnet von Anne Wied, der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Marburg, von Hans Jörg selbst, der stellvertretender Behördenleiter ist, und von Rainer Franosch. Handakten sind Geheimakten der Staatsanwaltschaft.
07.09.2007 Richter Filmer spricht Franz-Josef Graf frei, einen Bekannten des Christoph Aschenbach vom TSV 1888 Amöneburg. Diese Strafvereitlung wurde langfristig von Filmers Vorgänger, dem Strafrichter Laudi, vorbereitet. (5 Js 4361/03)
Ab 20.10.2007 Unbekannte randalieren ausgiebig bei Brosa und beim ersten Vorsitzenden der Humanistischen Union Marburg, die Brosa unterstützt hat.
22.08.2008 Staatsanwalt Franosch stellt einen Beweisantrag. Franosch behauptet, Brosa habe am 06.07.2004 wahrheitswidrig erklärt, Dr.Albrecht habe zuerst herausgefunden, wer hinter bergpower29m@aol.com steckt. In Wirklichkeit habe Brosa selbst entdeckt, wer bergpower29m wirklich ist. Albrecht soll das bezeugen.
22.08.2008 Richter Dr.Wolf hebt Schultes meineidiges Urteil auf. Wolf wirft Schulte auf S.4 unten/ S.5 oben Rechtsfehler außerhalb des eigentlichen Ermessensbereichs vor. Wolf wirft Schulte auf S.7 unten/ S.8 Rechtsbeugung aus Eitelkeit vor: Ein Gericht muss souverän genug sein, seine Entscheidungen nach eigenem, fachlich geschulten Wissen und Gewissen zu treffen und sich nur Recht und Gesetz verpflichtet zu sehen.
25.08.2008 Dr.Albrecht straft Franosch Lügen: ...bevor ich herausfinden konnte, wer sich hinter dem Netzpseudonym bergpower29m@aol.com verbarg.... Albrecht kommt auf Herbert Landau zu sprechen, den jetzigen Bundesverfassungsrichter.

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