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JuMi Wagner und LOStA Opitz
loben sich selbst. Der Artikel ist Propaganda. Er soll den Leuten vorgaukeln,
Rechtsbeugung zugunsten von Rechtsextremisten sei "hervorragende Arbeit".
Vorsicht! Die Person links ist LOStA Opitz nur allgemein ähnlich.
LOStA Opitz hat sich NIEMALS dieses Schild vor den Bauch gehalten.
Gleiches gilt für JuMi Wagner.
Nachdem der hessische Ministerpräsident Koch (CDU)
seinen Ministern Weimar (CDU), Bouffier (CDU) und Wagner (CDU) den
Hessischen
Verdienstorden umgehängt hatte und als Landrat Fischbach (CDU)
und Justizminister Wagner (CDU) den Dorfbürgermeister
Krantz (CDU) mit dem Bundesverdienstkreuz ehrten,
schien es ratsam den Orden auch einem zu gönnen,
der nicht zu dieser Mannschaft gehört. Glückspilz
war Franz-Josef Hanke (HU).
Gegen Hanke, der sich gern für andere einsetzt, hat
Oberstaatsanwalt Jörg ein Verfahren
wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede
eingeleitet. OStA Jörg ist ein Untergebener der LOStA Opitz.
Als Franz-Josef Hanke am 8.9.2005 das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam,
bedankte er sich artig. Schließlich kam Hanke auf Überfälle
zu sprechen, die Unbekannte auf Burschenschaftler verübt hatten.
Hanke billigte diese Überfälle nicht. Sie seien gegen die
Menschenwürde, die man auch Burschenschaftlern
zugestehen müsse. Hanke redete weiter:
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"Und da, lieber Herr Justizminister, noch eine Bitte an Sie. Es hat kürzlich den Fall gegeben, dass jemand, der heute hier im Raum sitzt, mit Morddrohungen von einem Neofaschisten belegt worden ist und ein Staatsanwalt hat dieses Verfahren eingestellt mit der Begründung, es sei ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt worden. Der Betroffene hat gesagt: Da weiß ich nix von. Und da hat der Staatsanwalt beziehungsweise die Staatsanwaltschaft zurückgeschrieben: Es sei wohl ein Fehler passiert. Der Staatsanwalt habe übersehen, dass für den Täter-Opfer-Ausgleich die Einwilligung des Opfers notwendig und unabdingbar ist."Hanke wurde durch Gelächter unterbrochen, an dem sich der liebe Herr Justizminister jedoch nicht beteiligte. Hanke fuhr fort:
"Ja da lachen die Juristen! - Wie schon der Name sagt. -Nach ein paar Minuten sprang der schnelle Herr Justizminister auf und rannte ohne Abschied aus dem Saal.Ich bin mir sicher, Herr Wagner, dass Sie die Qualitätssicherung in Ihrem Zuständigkeitsbereich mit den rechtsstaatlichen Mitteln, die Ihnen zu Gebote stehen, durchführen werden."
In dem, was jetzt folgt, werden die Dokumente vorgezeigt, die auch Franz-Josef Hanke kennt. Hier ist der Einstellungsbescheid mit jenem Täter-Opfer-Ausgleich, der nie stattgefunden hat:
Verfasser ist Staatsanwalt Franosch, der schon mehr schöne Sachen gemacht hat. Nutznießer ist C.A., Gründer der Berger-88-, der mir eine Reihe von Morddrohungen zukommen ließ. Dass es mehr als eine war, wusste Franosch damals schon. Franoschs "Im Wiederholungsfall kann der Beschuldigte nicht mit weiterer Nachsicht rechnen" ist Heuchelei.
StA Franoschs Rechtsbeugung kam auf, als sich Dr. Edmund Haferbeck die Akte 2 Js 10014/02 besorgt und festgestellt hatte, dass Franosch tatsächlich einen Täter-Opfer-Ausgleich ohne Berücksichtigung des Opfers vorgetäuscht hatte. Haferbeck legte Beschwerde gegen Franoschs Rechtsbeugung ein und erhielt folgenden Brief von Franoschs Chefin, der Leitenden Oberstaatsanwältin Elisabeth Opitz.
In Opitzens Brief wird Franoschs Rechtsbeugung als Versehen beschönigt. Darüber hinaus ist der Brief mit weiteren Entstellungen und Drohungen gespickt, so dass man versteht, weshalb sich ein Mensch wie Franosch in einer Staatsanwaltschaft festsetzen konnte.
Es macht Mühe Opitzens Brief zu lesen. Doch die Mühe lohnt sich, wenn man wissen will, welche Zustände in deutschen Staatsanwaltschaften herrschen.
Zu Opitzens Seiten 1 und 2:
Haferbeck hatte als mein Verteidiger durch Akteneinsicht nachgewiesen, dass in der Staatsanwaltschaft Marburg Rechtsbeugung betrieben wird. Damit Haferbeck das nicht noch einmal tun kann, wird er unter die Aufsicht des Staatsanwalts gestellt, der die Rechtsbeugung begangen hat.
Zu Opitzens Seite 2 oben:
Das "Erziehungsregister des Herrn L" enthält den Nachweis, dass sich dieser Polizistensohn, der später Vorsitzender und 1.Kassierer der Berger-88- wurde, schon jung als gefährlicher Trunkenbold betätigte. Ich meinerseits hatte die Polizei seit 1998 auf diverse Delikte des "Herrn L" aufmerksam gemacht, was mir Abmahnungen und Strafanzeigen einbrachte: "Herr L" sei kein Trunken-, sondern ein Tugendbold; ich hätte gelogen. "Herr L" ist einer von mindestens fünf Berger-88-Straftätern, die von der einheimischen Justiz gehätschelt worden sind.
Zu Opitzens Seiten 2 und 3:
StA Franosch hat tatsächlich die Sperrung meiner Internetseiten bei der Philipps-Universität und der T-Online AG veranlasst. Franosch tat dies, indem er log, ich sei der Verleumdung überführt. Wenn Provider einem solchen Hinweis keine Folge leisten, müssen sie wegen § 11 des Teledienstgesetzes (TDG) damit rechnen selbst unter Beschuss der Staatsanwaltschaft zu geraten. Ob die Staatsanwaltschaft ihre Aufforderung als Bitte formuliert hat, spielt dann keine Rolle mehr.
Zu Opitzens Seite 3 Mitte:
LOStA Opitz droht mir mit einem weiteren Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und sie droht meinem Verteidiger Haferbeck, damit er mich in seinem "eigenen wohlverstandenen Interesse" unter Druck setzt. Wer sich wundert, warum Angeklagte viel Geld für Verteidiger ausgeben müssen, die Verteidiger aber trotzdem seltsam flau agieren, findet hier die Antwort auf seine Fragen.
Diese Frau Opitz ist keine Schauspielerin in Bianca - Wege zum Glück. Sie schreibt auch keine Bastei-Kriminalromane. Sie ist Leiterin einer deutschen Staatsanwaltschaft.
Auf Opitzens Seite 3 unten kommt der Knüller:
LOStA Opitz bezeichnet einen von Staatsanwalt Franosch und Amtsgerichtsdirektor Laudi fingierten Täter-Opfer-Ausgleich ohne Berücksichtigung des Opfers als Versehen:
Bei der ursprünglichen Sachbearbeitung wurde jedoch sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Gericht übersehen, dass nach § 155a Satz 3 StPO die Eignung eines Verfahrens für den Täter Opfer Ausgleich nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten angenommen werden darf.Die Berücksichtigung des Opfers ist das Wichtigste beim Täter-Opfer-Ausgleich. Ein Staatsanwalt, der das übersieht, muss aus der Justiz raus.
Zu Opitzens Seite 4 oben:
Der vom "Herrn Staatsanwalt Franosch beantragte Strafbefehl" ist eine Farce. Er beinhaltet keine Bestrafung, sondern eine Verwarnung, für die nicht einmal eine Bewährungsfrist angegeben ist. Berger-88-Gründer C.A. kommt wieder straffrei davon. Dass Opitz das verhehlt, versteht sich. Wir wissen es aus anderer Quelle.
Berger-88-Gründer C.A. hat mehr getan als nur Morddrohungen. In allen Fällen hat es die Staatsanwaltschaft Marburg verstanden ihn mit allerlei Tricks straffrei zu halten. Schmutzig getrickst wurde auch beim Verfahren 2 Js 12373/03.
Elisabeth Opitz verdankt Ihre Beförderungen dem gegenwärtigen (11.11.2005) hessischen Justizminister Dr. Christean Wagner. Wagner machte Opitz 2003 zur Leiterin der Gnadenabteilung im Justizministerium. Es wäre interessant zu erfahren, ob sie damals schon Gründer von Neonazi-Vereinen begnadigt hat. Doch dann brannte es in Marburg wegen der vom damaligen Leiter der Staatsanwaltschaft OStA Jörg zu verantwortenden Wolfsangel-Affäre, einer anderen Rechtsbeugung zugunsten eines Rechtsextremen. Opitz wurde, als sie erst ein paar Monate Gnadenleiterin war, von Wagner eilig nach Marburg geschickt um zu löschen. Welche Methoden Opitz dabei verwendete, zeigt ihr oben reproduziertes Schreiben.
Nachruf: Am 22.11.2005 wurde der liebe und schnelle Justizminister Wagner seines Amtes enthoben.