Orden für Justizminister Gaul
Mindestens zweiundreißigtausend politische Todesurteile wurden im Dritten Reich gefällt. Kein einziger NS-Richter wurde in Westdeutschland rechtskräftig verurteilt. Vielmehr bekamen fast alle NS-Justizverbrecher Posten in der bundesdeutschen Justiz. Diese Justizverbrecher sorgten dafür, dass die Mehrzahl ihrer Nachfolger Kriminelle waren wie sie selbst. |
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Orden für Justizminister Wagner
2005 bekommt der hessische Justizminister Wagner (CDU) den
Hessischen Verdienstorden.
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Alle verliehen von der Staatsanwaltschaft Marburg.
Nachdem die drei Helden ihre angeblich krankenhausreifen Wunden reichlich bejammert hatten, gaben sie sich einzeln als von mir Geschädigte aus, wobei die jeweils beiden anderen als Zeugen auftraten. Ähnliches ist mir bei späteren Schlägereien nicht mehr passiert, weil ich seitdem eine Kamera trage.
Auflagenlos eingestellt. Indessen hätten die Randalierer bestraft werden müssen.
Querverweisen entnehme ich, dass dieses Verfahren in Gang gesetzt wurde, weil mich der Polizistensohn als angeblich falsch Verdächtigter angezeigt hatte. Grundsätzlich wurde mir nicht mitgeteilt, wer mich angezeigt hatte. Ich erfuhr es allenfalls durch aufwändige Akteneinsicht. Doch in Einstellungsbescheiden zugunsten von Rechtsextremen teilte die Staatsanwaltschaft den Rechtsextremen meinen Namen mit und erleichterte damit Racheakte.
Auflagenlos eingestellt. Indessen hätten der Polizistensohn, OA Poitzmann
und die Oberstaatsanwältin Muth von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
bestraft werden müssen.
Je mehr Polizeibeamte in einem Ort wohnen, desto sicherer verkommt er zum sozialen Brennpunkt. Normal ist etwa 1 Polizeibeamter pro 2000 Einwohner. In der Amöneburger Kernstadt wohnen 3 Polizeibeamte zwischen 1600 Einwohnern.
Ahnes Akte 1 Js 9193.0/99 ist ein Dokument der Schlamperei und Böswilligkeit. Es ist sogar fraglich, ob das Aktenzeichen 1 Js 9193.0/99 oder 5 Js 9193.0/99 ist.
Auflagenlos eingestellt. Indessen hätten Ahne, Bassin und Brand wegen Strafvereitlung
im Amt, Ahne, Bassin, Brand, Ludwig und Schantz wegen falscher Verdächtigung
bestraft werden müssen.
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde dagegen wurde mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung gerächt. Anzeigeerstatter: EPHK Mertner, Behördenleiter der Polizeistation Stadtallendorf. Geschädigter: laut Anzeige niemand. Nutznießer: Mertner selbst und Manfred Vollmer (CDU), Bürgermeister von Stadtallendorf, als Verantwortliche für das Liegenlassen des Giftmülls.
Auflagenlos eingestellt. Indessen hätten Mertner, Vollmer und Ahne wegen
falscher Verdächtigung bestraft werden müssen.
Auf Staatskosten eingestellt.
Franosch hätte schon wegen dieses Verfahrens bestraft werden müssen. Denn
in Erklärungen gegenüber Dritten unterstellte er mir Straftaten, die ich
nicht einmal seinem eigenen Strafbefehl nach verübt hatte. Auch hätte er
das Verfahren nicht staatsanwaltlich führen dürfen, da er vorgab durch mich
persönlich geschädigt worden zu sein.
Eine Staatsanwältin lamentierte in einem privaten Gespräch, die Staatsanwaltschaft sei nicht glücklich, wie in der Wolfsangel-Affäre verfahren worden sei. Die Staatsanwälte deswegen zu beleidigen, wie dies in gewissen Publikationen geschehe, sei aber nicht richtig. Staatsanwälte seien weisungsgebunden. Sie könnten nichts dafür.
Wegen einschlägiger Erfahrungen im Dritten Reich gibt es im deutschen Recht keinen Befehlsnotstand mehr, stattdessen das hessische Beamtengesetz.
§ 71: Verantwortlichkeit für Amtshandlungen.Drei Amts- bzw. Staatsanwälte haben sich in der Wolfsangel-Affäre betätigt: OStA Jörg, A Heinisch, StA Willanzheimer. Alle drei haben sich schuldig gemacht, denn es war von Anfang an erkennbar, dass die Anklage konstruiert ist.(1) Der Beamte ist für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen verantwortlich.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Bestätigt ein höherer Vorgesetzter die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen und ist von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das dem Beamten aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder wenn das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt.
Am 4.5.2005 wurde mir eine Angeklageschrift zugestellt, die an Schwachsinn alles überbot, was mir die Staatsanwaltschaft bis dahin zugedacht hatte, und das will etwas heißen. Unterzeichner war Dr.Günther. Die Anklageschrift war jedoch nicht beglaubigt. Sie hätte gefälscht sein können um den vielleicht geistreichen Dr.Günther zu diffamieren. Ich verlangte eine beglaubigte Anklageschrift.
Die wurde mir am 3.6.2005 zugestellt und war bis auf die Beglaubigung mit der alten identisch. Günther hatte den Schwachsinn tatsächlich verzapft: Er klagte mich einer Straftat an und begründete das mit einem Gesetz (§ 43 BDSG), in dem ausdrücklich steht, dass es um Ordnungswidrigkeiten geht. Beim Absatz und der Nummer (Abs.1 Nr.2) hatte sich der promovierte Jurist verheddert. Ich schrieb an den Vorsitzenden Mirko Schulte des Marburger Schöffengerichts, die Anklageschrift sei eine Rechtsbeugung, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft versuchte daraufhin, die Ordnungswidrigkeit, die ich auch nicht begangen habe, durch Kungeln mit Schulte zur einer Straftat aufzubiegen. Schulte mochte sich nicht darauf einlassen, weil er sich dann wegen § 200 StPO selbst einer Rechtsbeugung schuldig gemacht hätte.
Da verdünnisierte sich Dr.Günther oder wurde verdünnisiert.
Die nächste Anklageschrift kam am 6.7.2005, stammte vom Bundeswehr-Franosch
und brachte es fertig Günthers Blödheiten zu übertrumpfen.
Franosch wandelte das Aktenzeichen um - von 1 Js 12094/04 in 2 Js 17479/04 -
und invalidierte so seine eigene, zuvor zugestellte Anklageschrift wegen Meineides,
da in einer Sache nicht zwei Anklageschriften gleichzeitig gültig sein
können.
Ich bekam drei Exemplare der Meineid-Anklageschrift, die alle schwere Fehler, auch formale, enthalten. Die Äußerung, mit der ich meineidig geworden sein soll, gibt Franosch nicht an. Zur Zeit (Januar 2006) liegt mir keine gültige Anklageschrift vor. Der Vorsitzende Schulte des Marburger Schöffengerichts hat der Staatsanwaltschaft nahegelegt das Meineid-Verfahren einzustellen.
Allein mit der Meineid-Anklageschrift hat sich Franosch mindestens ein Jahr Gefängnis
verdient. Es wird die hessische Landesregierung treffen, wenn sie Franosch nicht endlich
aus Justiz entfernt.
Auflagenlos eingestellt. Indessen hätte F.Greib wegen falscher Verdächtigung
bestraft werden müssen.
Die Sache ist etwas fürs Bundesverfassungsgericht und den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof, weil durch das Vorgehen der hessischen Justiz demokratische
Grundrechte bei einer Wahl verletzt worden sind. Franosch hätte schon die
Einleitung des Ermittlungsverfahrens ablehnen müssen.