Schon der deutsche Strafbefehl ist schräg, weil er die Bestrafung eines Menschen ohne öffentliche Kontrolle ermöglicht. Schlimmer noch: Immer öfter werden Strafen von Staatsanwälten, Verteidigern und Richtern in Geheimverhandlungen, sogenannten Deals, ausgemauschelt. Den Angeklagten wird eingeredet, sie würden eines juristischen Sonderangebots teilhaftig, sobald sie Geständnisse ablegen. Ich rate allen, die keinen Dreck am Stecken haben, Strafbefehle ebenso wie Deals abzulehnen und die Sachen öffentlich auszutragen. Die deutsche Justiz hat schon viele unschuldige Menschen zerstört. Sie wird es weiter tun, wenn man ihr nicht entgegentritt.

Am 14.10.2005 verurteilte mich Hans Goswin Stomps,
damals stellvertretender Vorsitzender des Landgerichts Marburg,
wegen angeblich falscher Verdächtigung dreier Polizisten, die nach
meiner begründeten Überzeugung ein beträchtliches Neonazi-Delikt
vertuscht hatten. Für den 20.10.2005 beraumte Mirko Schulte, Vorsitzender des
Schöffengerichts im Amtsgerichts Marburg, ein Rechtsgespräch an.
Eingeladen waren die Staatsanwaltschaft Marburg und meine beiden Verteidiger.
Ich als Angeklagter in spe durfte auch kommen. Doch direkt eingeladen wurde
ich nicht. Die Idee war, ich würde nach der Verurteilung am 14.
so demoralisiert sein, dass ich in alles, was am 20. kommen sollte,
leise winselnd einwilligen würde.
Tätig wurde das Schöffengericht, weil ich eines Verbrechens -
Meineid - angeklagt werden sollte. Dafür reicht ein Strafrichter nicht.
Wegen des Verbrechens bestand Richter Schulte auf der Hinzuziehung eines
Rechtsanwalts als Verteidiger, was für mich natürlich
nett war, weil ich gleich EUR 450 hinblättern durfte und der Rechtsanwalt
natürlich nichts nutzte. Es ist schon schwer einen Rechtsanwalt zu finden,
der nicht rechtsextrem ist, und besonders helle sind Juristen sowieso nicht.
Es ging nicht nur um Meineid. Mitte 2005 schickte mir Schulte acht
Anklageschriften, fast alle mit schikanös kurzen, einwöchigen Antwortfristen.
Eine Zeitlang kam alle paar Tage eine Anklageschrift. Eine wurde sogar
am Samstag nachmittag zugestellt. Doch vier der Anklageschriften waren sogar
förmlich falsch. Schulte hatte mir das Geschreibsel, ohne es zu kontrollieren,
einfach geschickt. Er zwang mich meine Zeit mit dem staatanwaltschaftlichen
Schwachsinn zu verschwenden. In den restlichen vier Anklageschriften ging es um
drei Delikte. Über die sollte am 20.10.2005 gesprochen werden:
Das Meineid-Verfahren übersteigt alles.
Bundeswehr-Major Franosch, der sich auch als Staatsanwalt in Marburg betätigt,
hat in seiner Anklageschrift sieben Seiten lang geschwafelt, doch die Äußerung,
mit der ich meineidig geworden sein soll, nicht angegeben. Aus der
Meineid-Akte ist einfach ersichtlich, dass ich keinen Meineid begangen habe.
Ich hatte darum Schulte mehrfach geschrieben, er solle endlich die Akte lesen.
Er würde sich selbst strafbar machen, wenn er sich am Meineid-Verfahren
beteiligt. Das war der Grund für das Rechtsgespräch.
Schulte wollte das Meineid-Verfahren loswerden.
Schulte begann das Gespräch, indem er behauptete, er wolle mich
kennenlernen. Das mit dem Herrn Ludwig (Polizistensohn +
Berger-88-Vorsitzender) sei seitens der Justiz nicht optimal gelaufen.
Ob ich mir vorstellen könne, dass es Versehen gibt?
Auch könne er die Beweise, die ich für den Rechtsextremismus
der Berger-88- gesammelt habe, nicht von der Hand weisen.
Ob ich mir vorstellen könne nicht zu triumphieren?
Schulte redete über gelbe und rote Karten und meinte, die rote wolle
er mir nicht zeigen. Fußball lässt mich kalt.
Schließlich sollte ich rausgehen und Schulte mit meinen Verteidigern
und StA Franosch allein lassen. Ich wartete draußen.
Nach einer dreiviertel Stunde kamen meine Verteidiger rausgelaufen,
waren erregt und unendlich stolz - auf sich.
Sie sagten, sie hätten die Lösung aller Probleme. Franosch grinste.
Im Saal erklärte Schulte, ich könne einen Strafbefehl auf Verwarnung
akzeptieren: 45 Tagessätze, die aber nur fällig würden,
wenn ich mich innerhalb von zwei Jahren nicht bewährte. Das Meineid-Verfahren
und eines der beiden Bundesdaten-Verfahren würden am gleichen Tag eingestellt,
an dem der Strafbefehl rechtskräftig würde.
Schulte war fair genug mir eine schriftliche Formulierung des Deals,
der
Verfahrensabsprache,
auszuhändigen. So kann ich beweisen, was ich hier schreibe.
Es war auch Schulte, der Franosch zusetzte und die Einstellung des
Meineid-Verfahrens betrieb.
Alle außer mir waren begeistert. Ein Triumph: statt zwei
Jahren Gefängnis fast nichts! Ich bat mir eine Woche Bedenkzeit aus.
Außerhalb des Justizpalasts redeten mir meine Verteidiger zu: Ich
hätte doch am
14.10.
gesehen, dass ich selbst dann verurteilt werde,
wenn ich meine Unschuld beweisen kann. Die Justiz sei nun mal mächtiger
als ich usw.usw.. Ich sollte dankbar dafür sein, wenn ich für
die schweren Straftaten, die Justizangehörige begangen haben,
nur leicht bestraft werde.
In der folgenden Woche wurde mir klar: Die Verfahrensabsprache enthält
den Beweis, dass StA Franosch das Meineid-Verfahren gefälscht hat
und alle, Franosch selbst und Schulte inbegriffen, das wissen. Denn es ist
ausgeschlossen ein Verbrechen mit einer Verwarnung wegen zweier
Bagatell-Delikte quasi nebenbei zu sühnen.
Die Staatsanwaltschaft Marburg hat einen gigantischen Popanz aufgeblasen
um einzuschüchtern und zu erpressen (Juristen nennen das Nötigung),
damit ich zwei Bagatell-Straftaten gestehe, die ich auch nicht begangen habe.
Wäre ich auf den Deal eingegangen, hätte ich mich mit diesen Leuten
gemein gemacht, zugegeben, wie sie Lügner zu sein, und beste
Voraussetzungen für weitere Erpressungen geschaffen.
Ich habe den Deal abgelehnt.
Statt den Schwachsinn aus der Staatsanwaltschaft Marburg abzuweisen,
nahm Schulte alle vier Verfahren zur Anklage an und lud mich
(nicht die Staatsanwälte, die das verdient hatten,)
als Anklagten zum 1.6.2006 vor. Ergebnis:
Nicht notwendig sind Richter Schufte.
Am 20.10.2005 hoffte ich, Schulte möge die lang ersehnte Ausnahme sein.
Dass Schulte weder der Staatsanwaltschaft noch seinen eigenen Verlautbarungen
glaubte, geht aus Schultes eigenen Schriftstücken hervor.
In seiner Verfahrensabsprache
vom 20.10.2005 behauptete er, ich hätte keinen Meineid gemäß
§154 StGB geschworen, sondern nur einen fahrlässigen Meineid
gemäß §163 StGB begangen. Mir sei Notwehr gegen die
Staatsanwaltschaft zuzubilligen. Fahrlässiger Meineid ist kein Verbrechen,
sondern nur ein Vergehen. Eine Einstellung nach §154 StPO, dem Paragrafen
für nebensächliche Straftaten, sei darum das Mittel der Wahl.
Diese Begründung änderte Schulte in seinem
Vermerk vom 16.5.2006 total:
Ich hätte einen ausgewachsenen Meineid gemäß §154 StGB
geschworen. Von Notwehr gegen die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr die Rede.
Nichtsdestoweniger stellte Schulte das Meineid-Verfahren mit §154 StPO,
dem Paragrafen für nebensächliche Straftaten, ein.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird in Artikel 101 der Anspruch
auf den gesetzlichen Richter gewährleistet. Es ist grundrechtswidrig
an einem Verfahren so lange herumzubasteln, bis es bei einem Richter landet,
der gemäß Geschäftsverteilungsplan nicht zuständig ist.
An dieser Stelle zeigte sich klar, dass auch Schulte Vorwürfe künstlich
konstruiert. Denn dieses Schreiben hatte ich an das hessische Ministerium der Justiz
gerichtet, der vorgesetzten Behörde der Staatsanwaltschaft. Ich hatte das Schreiben
sogar zweimal dorthin geschickt, weil ich befürchtete, es sei nicht,
wie üblich, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Dass ich, anders
als Schulte suggeriert, bei meiner eidlichen Aussage gar nicht nach dem Schreiben
gefragt wurde, versteht sich. Alles das steht in der Akte. Schulte hätte wissen
müssen, dass er die Wahrheit missachtet.
Bei der Verhandlung am 1.6.2006 setzte ich durch, dies öffentlich darzulegen.
Auch in seinem Vermerk vom 16.5.2006 bestand Schulte immer noch auf der Einstellung
des ersten Bundesdaten-Verfahrens. Bezüglich des Kunsturheber-Verfahrens
hielt er sich bedeckt.
Schulte hat die wirklichen Verhältnisse auf den
Kopf gestellt. Er hat die gleichen Sprüche geklopft wie
führende Juristen des Nationalsozialismus, zum Beispiel
der NS-Sonderrichter
Georg Dahm
(JW 1934, S.1911):
Hier sind die 13 Seiten von Schultes Urteil:
S.1, S.2, S.3,
S.4, S.5, S.6,
S.7, S.8, S.9,
S.10, S.11,
S.12, S.13.
Und hier MA pol Dragan Pavlovics
Prozessbericht.
Insgesamt vielleicht zwei Jahre Gefängnis.
Mit der gleichen Dreistigkeit, mit der die hessische Justiz Nazis und Neonazis
schützt, hat sie Ermittlungs- und Strafverfahren
gegen mich in kaum zu übersehender Menge eingeleitet.
(a) Er ließ die Meineid-Anklage zur Hauptverhandlung zu.
(b) Er verband die Bagatell-Delikte mit dem Meineid-Verfahren.
(c) Als ersten Akt in der Hauptverhandlung stellte er das Meineid-Verfahren ein,
und zwar ohne die Meineid-Anklageschrift verlesen zu lassen.
Diese drei Ruhmestaten vollbrachte Schulte auf Betreibung oder mit Zustimmung
der Staatsanwaltschaft.
Soll das Strafgesetz wirklich ein schlagkräftiges Mittel im
Kampfe des Staates mit seinen Gegnern werden, dann darf die Strafgewalt
nicht durch eine allzu zurückhaltende Auslegung und durch ein Haften
am Wortlaut um seine Wirkung gebracht werden.
Selbstverständlich ist die wörtliche Auslegung
eines Gesetzes das einzig Richtige.

Marburger Justizpalast. Er ist braun. Das hier ist der amtsgerichtliche Teil.