Ende 1997, Anfang 98 wurde in Amöneburg und ringsum reihenweise eingebrochen. Kriminelle knackten die Häuser auf, obwohl Licht in den oberen Stockwerken zeigte, dass die Bewohner da waren. Die Täter hatten Spaß beim Verwüsten der unteren Stockwerke. Wenn ihnen etwas gefiel, nahmen sie es mit. Dann zogen sie hundert oder zweihundert Meter weiter und knackten das nächste Haus. Die Geschädigten wagten nicht einmal den Kriminellen hinterherzusehen. Drei bis fünf aufgebrochene Häuser pro Nacht und pro Dorf waren normal. Die Polizei schien machtlos.
Am 6.4.1998 um 5 Uhr 30 versuchten zwei Männer in mein Haus einzudringen. Einer machte sich an der Haustür zu schaffen. Der andere ging vor den Fenstern des unteren Stockwerks hin und her und spionierte. Die beiden sahen ähnlich aus.
Ich nahm einen Scheinwerfer und beleuchtete den Typ an der Tür. Er kam vor das Fenster, an dem ich stand, und geriet vor die Kamera. Er kündigte mir schleuniges Frühableben an und grölte unablässig "Schwuchtel".
Das also ist Schwuchtel am 6.4.1998. Was schrieb der Generalstaatsanwalt über dieses Bild? "...die Gesichtszüge der fotografierten Person auf dem Foto nicht allzu deutlich zu erkennen sind und es daher leicht zu einer Verwechslung kommen kann. Anhand der - auch nicht sehr deutlich sichtbaren - Kleidung kann erst recht keine sichere Identifizierung vorgenommen werden, zumal derartige Kleidungsstücke häufig von jungen Menschen getragen werden." (Entscheidung vom 5.7.1999, Geschäftsnummer ZS 30865/99).
Natürlich lügt der Generalstaatsanwalt. Schon das JPEG-Bild reicht, um den Täter von allen anderen Menschen zu unterscheiden. Polizei, Staatsanwaltschaft und der hessische Innenminister Volker Bouffier haben erstklassige Hochglanz-Positive im Großformat bekommen. Die sind noch genauer.
Generalstaatsanwalt und Innenminister kamen später ins Spiel. Am 6.4.1998 kippte ich Schwuchtel einen Eimer Wasser über den Kopf. Typen wie Schwuchtel sind tückisch und feige. Sie fallen nur über wehrlose Menschen her. Als ich vor mein Haus trat, waren er und seine Schmiere auf der Flucht.
Längst hatte ich genug Gewalt abbekommen und erfahren, dass Staatsanwaltschaft und Polizei nicht wirklich ermitteln. Ich ging mit dem Foto zu mehreren Amöneburgern. Die einen schwiegen, die anderen nannten einen Familiennamen. Es war immer derselbe. Auch die Zusatzinformationen passten: "Er hat einen jüngeren Bruder. Der sieht auch so aus. Aber das ist ..." Dann kam Schwuchtels Vorname. Jüngere sagten: "Das ist ein Burschenschaftler."
Es war darauf einfach, Schwuchtel ausfindig zu machen und ihn nochmals zu besehen. Er ist Einheimischer. Meine Erkenntnisse stellte ich am 7.5.1998 in einer Anzeige zusammen und brachte sie mitsamt Täterfoto zur Polizeistation Stadtallendorf. Danach hörte ich über ein Jahr lang nichts von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die haben sich erst gerührt, als meine Beschwerde beim Innenminister sie dazu zwang.
Schon im Spätherbst 98 kreuzte Schwuchtel wieder auf und gebärdete sich als Verbrecher mit Staatslizenz. Ich zeigte darauf das Täterfoto noch mehr Leuten, bis endlich einer sagte: "Der Vater ist Polizeibeamter."
Als ich eine Beschwerde gegen die Verschleppung der Ermittlungen an den hessischen Innenminister schickte, geriet ich in das Sperrfeuer der Ödies. Gleich drei Rechtsanwälte bombardierten mich mit wichtigtuerischen Einschreiben. Sie zählten die Verbrechen auf, die ich mit meiner Beschwerde begangen hätte. Sie verlangten, ich solle meine Unzurechnungsfähigkeit erklären. Vier Polizeibeamte zeigten mich wegen falscher Verdächtigung und Beleidigung an. Bis zu fünf Jahre Gefängnis sollte ich verbüßen, weil ein Polizisten-Sprössling in mein Haus einbrechen wollte. Ich wurde in der Polizeifestung Marburg verhört. Bei allen Schikanen half nur Festigkeit. Den Rechtsanwälten antwortete ich nicht. Der Staatsanwaltschaft machte ich klar, ich würde mich weder auf einen Strafbefehl noch auf eine Geldbuße einlassen, sondern auf einer öffentlichen Verhandlung bestehen. Schließlich wurden die Strafverfahren gegen mich eingestellt.
Ermittlungen und Strafverfahren gegen den Polizisten-Sprössling waren nie richtig in Gang gekommen. Er durfte sein Unwesen ungestraft fortsetzen. Der Eingang meiner Beschwerde beim Innenminster wurde noch richtig bestätigt, aber beantwortet wurde sie nie.
So decken Justiz und Polizei Kriminelle. Die sogenannten Institutionen des Rechtsstaats sind nur Betrug, mit dem faule, verlogene und gewalttätige Menschen ihre ehrlichen Mitmenschen schädigen.
Nachtrag 2006:
Nach Jahren ungehemmten Berger-88-Terrors konnte er
sich am 6.4.1998 nicht vorstellen, dass er fotografiert
werden würde und dass sich die Wahrheit trotz
massiver Vertuschung durch Polizei und Justiz nicht
würde aus der Welt schaffen lassen. Das
Bild oben ist ein Ausschnitt
aus dieser Aufnahme.
In den eskalierenden Auseinandersetzungen mit der hessischen Justiz wagen selbst Justizangehörige nicht mehr zu leugnen, dass der oben abgebildete Schwuchtel-Gröler der Polizistensohn Frank Ludwig ist. Beispielsweise erwähnte der Richter Mirko Schulte
...die Fehlerhaftigkeit der Einstellung des Verfahrens gegen Frank Ludwig aus dem Jahr 1999 (10 Js 5537/98) aufgrund der in Augenschein genommenen Beweismittel...
Anhand der Ermittlungsakte 10 Js 5537/98 können die Tricks rekonstruiert werden, mit denen Polizei und Justiz vertuschten.
Ich hatte mit der Hilfe etlicher Amöneburger herausgefunden, dass die Person auf dem Bild Frank Ludwig heißt, und hatte das 1998 in einer Strafanzeige der Polizei mitgeteilt. F.Ludwig wurde zum Polizeiposten Kirchhain vorgeladen. Der Polizeibeamte Brand fertigte einen Vermerk, in welchem Brand behauptete:
"Von mir und auch dem hinzugezogenen POK Bassin kann nicht sicher angegeben werden, daß es sich auf dem Bild um den Frank Ludwig handelt."Die Polizeioberkommissare Bassin und Brand beriefen sich also auf ihre mangelnde Qualifikation. Da Polizisten nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, hätte die Staatsanwaltschaft mein Bild mit anderen Aufnahmen F.Ludwigs durch qualifiziertes Personal vergleichen lassen müssen. Doch Oberamtsanwalt Poitzmann ließ die Akte einfach ein Jahr lang liegen.
Ein Amtsanwalt ist ein Staatsanwalt, der nur vor Amtsgerichten auftreten darf. Ein Oberamtsanwalt kann nicht mehr als ein Amtsanwalt, aber kostet mehr Besoldung.
Erst nach meiner Beschwerde beim hessischen Polizeiminister Bouffier fertigte Poitzmann einen Einstellungsbescheid:
"Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, daß das vom Anzeigeerstatter beigefügte Täterbild nicht den Beschuldigten zeigt."Während die Polizeibeamten Bassin und Brand darauf achteten sich nicht zu weit hinauszulehnen, damit ihnen nur Unfähigkeit vorgeworfen werden kann, wenn der Schwindel aufkommt, hat Oberamtsanwalt Poitzmann ungehemmt gelogen.
Polizei- und Justizangehörige können sich die Bilder von den Personalausweisen fast aller Leute in Deutschland schnell verschaffen. Durch Vergleich des Personalausweis-Bildes von F.Ludwig mit dem obigen wäre es sehr einfach gewesen mir einen Irrtum nachzuweisen, wenn ich mich geirrt hätte. Doch F.Ludwigs Personalausweis-Bild fehlt in der Ermittlungsakte.
Auf meine Beschwerde gegen Poitzmanns Bescheid wurde die Ermittlungsakte zum Generalstaatsanwalt in Frankfurt a.M. geschafft. Dort geriet sie in die Finger der Oberstaatsanwältin Muth, der Poitzmanns Lüge zu unverschämt erschien. Muth wimmelte meine Beschwerde - ähnlich wie die Polizeibeamten - mit der Ausrede ab, sie sei nahezu blind:
"...die Gesichtszüge der fotografierten Person auf dem Foto nicht allzu deutlich zu erkennen sind und es daher leicht zu einer Verwechslung kommen kann. Anhand der - auch nicht sehr deutlich sichtbaren - Kleidung kann erst recht keine sichere Identifizierung vorgenommen werden, zumal derartige Kleidungsstücke häufig von jungen Menschen getragen werden."Das ist die unter dem Bild oben zitierte Stelle.
Polizei- und Justizangehörige lügen regelmäßig. Doch weil jeder und jede klüger sein will als alle anderen, erschließt sich die Wahrheit aus ihren Widersprüchen.
Die ermittelnden Beamten wussten: F.Ludwigs Vater ist Polizeibeamter. In meiner Anzeige hatte ich angegeben, dass der Täter vom 6.4.98 mit einem weißen Golf herumfuhr, der das amtliche Kennzeichen MR-AK 123 trug. Wie POK Brand bestätigte, war dieses Auto auf den Polizeibeamten Ludwig zugelassen. F.Ludwig durfte also mit dem Auto eines Polizeibeamten herumgondeln, obwohl er zuvor im Straßenverkehr betrunken aufgegriffen worden war. Doch damals schon hatten die Behörden ihn vor Strafverfolgung geschützt.
Das Kennzeichen MR-AK 123 ist jetzt anderweitig vergeben.
Die Ermittlungsakte enthüllt viele Peinlichkeiten. Als Frank Ludwig in mein Haus eindringen wollte, war er Soldat. Es ist zu fragen, ob Überfälle auf friedlich schlafende Menschen zum Ausbildungsprogramm der Bundeswehr gehören. F.Ludwig war 1998 Mitglied der Berger-88-. Später wurde er Vorsitzender dieser Truppe.
Ein Trick, der typisch für die hessische Polizei zu sein scheint, wurde auch im Fall Ludwig angewandt: Wenn Polizisten verhindern wollen, dass ein von ihnen Begünstigter strafrechtlich verfolgt wird, bezeichnen sie ihn auf ihren Papieren nicht als Beschuldigten, selbst wenn sie von der Staatsanwaltschaft den Auftrag bekommen die fragliche Person als Beschuldigten zu vernehmen. Im Fall Ludwig ist das sowohl auf Blatt 9 als auch 14 der Ermittlungsakte 10 Js 5537/98 zu erkennen. Derselbe Trick wurde beim Wolfsangel-Skandal verwendet.
Die Polizeibeamten Bassin und Brand sind vom Polizeiposten Kirchhain verschwunden.
Eine besonders negative Rolle spielte im Polizistensohn-Skandal eine Frau namens Elisabeth Opitz. Ich hatte OA Poitzmann und OStA Muth wegen Strafvereitlung im Amt angezeigt, was von den Kollegen der beiden in Marburg und Frankfurt natürlich abgewimmelt worden war. Nach der Abweisung durch die Generalstaatsanwaltschaft besteht aber immer noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Justizminister. Als Beauftragte des Justizministers - damals Dr.Christean Wagner - beantwortete Opitz meine Beschwerde. Sie war damals Ministerialbürokratin in Wiesbaden.
Auf meine eigentlichen Vorwürfe gegen Poitzmann und Muth ließ sich Opitz nicht ein. Opitz vermied jede Aussage darüber, ob das von mir vorlegte Bild F.Ludwig zeigt. Opitz beantwortete auch nicht, warum der Generalstaatsanwalt nicht diejenigen Zeugen vernommen hatte, die mir zuerst gesagt hatten, dass die Person auf dem Bild F.Ludwig und sein Vater Polizeibeamter ist. Stattdessen billigte Opitz ihren Kollegen Poitzmann und Muth Fahrlässigkeit ohne Strafbarkeit zu. Die beiden hätten ohne Absicht gehandelt, obwohl sie die Akten kannten und wegen meiner Beschwerden allen Grund hatten besonders sorgfältig zu arbeiten.
E.Opitz wurde 2003 Leitende Oberstaatsanwältin in Marburg. Als solche rechtfertigte sie einen gefälschten Täter-Opfer-Ausgleich, eine besonders dreiste Rechtsbeugung. Sie ist andererseits verantwortlich für fingierte Strafverfahren gegen mich und andere wegen falscher Verdächtigung, Meineids und noch für viel mehr. Unter Opitzens Verantwortung wurde mir vorgehalten, ich hätte mit Absicht gehandelt, weil ich Akten kannte.
E.Opitz soll, nach nicht einmal zwei Jahren in Marburg, im September 2006 nach Hanau versetzt werden.
Lächerlich macht sich Opitz mit "Herrn Oberamtsanwalt Poitzmann", "Frau Oberstaatsanwältin Muth", "Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Zahl", von denen sie gar nicht genug bekommen kann. Imponiergehabe ist immer ein Zeichen mentaler Schwäche. Statt so viel Platz auf dem Papier für Niveaulosigkeiten zu verschwenden, hätte sich Opitz ein wenig mit der Wahrheit auseinander setzen sollen.
Der in Opitzens Schreiben erwähnte "Herr Leitende Oberstaatsanwalt Zahl" gehört ebenfalls zur hessischen Justiz-Prominenz. Zahl ist Leiter der Beschwerdeabteilung beim Generalstaatsanwalt in Frankfurt a.M.. Er soll die Fälschung einer Ermittlungsakte veranlasst haben:
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Die Methoden justizieller Selbstbedienung sind also immer die gleichen: Wenn sich nicht mehr leugnen lässt, dass Justizangehörige Straftaten begangen haben, wird behauptet, sie hätten das ohne Absicht getan.
Zum Schluss möchte ich besonders Dr. Peter Niehenke danken, der mir durch rasches Aufgreifen dieses Skandals vielleicht das Leben gerettet hat. Dass Polizistensohn Frank Ludwig damals straffrei davonkam, sprach sich bei den Bergern-88- und ihren Komplizen rasch herum. Die offenkundige Strafvereitelung zugunsten Rechtsextremer löste pogromartige Ausschreitungen in Amöneburg aus. Wenn die Kriminellen und ihre Unterstützer bei Polizei und Justiz nicht hätten Angst haben müssen von Niehenke bloßgestellt zu werden, wäre sicher noch mehr geschehen.